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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.75

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- 495 -

Kompetenz hat. Darum geht es und um
sonst gar nichts.
Wenn eine Kompetenz vorhanden ist,
dann hat diese die Polizei, denn diese
muss eine haben, um eingreifen zu
können. Daher müssen wir Handhaben
schaffen. Hört doch auf mit eurer Lamentiererei zum Jugendschutzgesetz, wenn
dieses nicht kontrolliert wird. Ich bin auch
sehr dafür, dass die Gastwirte streng
kontrolliert werden. Ich spreche mich auch
so wie in Amerika dafür aus, wenn ein
Gastwirt gegen das Gesetz verstößt, dann
gehört ihm ohne Vorwarnung die Konzession entzogen. Ich spreche mich dafür
aus, dass das kontrolliert wird. Das ist
Recht und Ordnung wie ich mir dies
vorstelle.
Wenn die SPÖ und die Innsbrucker
Grünen das nicht kapieren wollen, dann ist
das euer Problem. 80 % der Bevölkerung
von Innsbruck wollen das haben. Genauso
ist es. Ich bin auch der Frau Bürgermeisterin sehr dankbar, dass sie versucht einen
Kompromiss zu finden. Der Kompromiss
wäre, diesen Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen,
um darüber zu beraten. Wo machen wir
das? Welche Möglichkeiten hat man? Und
wo kann man dann wirklich eingreifen?
Die Frau Bürgermeisterin ist eine liberale
Frau. Sie sagt nicht zu einem, der drei
oder vier Bier trinkt, dass alles verboten
ist. Wenn es aber Exzesse gibt, dann
müssen wir mit der Exekutive die Möglichkeit haben, einschreiten zu können. Das
hat die Frau Bürgermeisterin derzeit auch
mit der Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst,
nicht, weil diese keine Kompetenz hat.
Darum geht es und sonst um gar nichts.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich würde
die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbständigen Erledigung
beantragen.
Dies aus einem ganz bestimmten Grund.
Wie der dringende Antrag von GR Heis
formuliert ist, ist er nicht annehmbar, da
ein generelles Alkoholverbot auf unbestimmte Zeit auf öffentlichen Straßen und
Plätzen eine Formulierung bedeutet, die
für mich untragbar ist.
GR-Sitzung 28.6.2007

Es geistert immer so herum als wäre das
Alkoholverbot ein Allheilmittel, um gewisse
Gruppen von verschiedenen Plätzen
vertreiben zu können. Es ist ein Allheilmittel, wenn man, so wie mein Vorredner
sagt, Recht und Ordnung schafft. Mit dem
Ausdruck kann ich in dem Zusammenhang
wenig anfangen, denn das ist ein sehr
subjektives Empfinden. Aber dieses
Allheilmittel, das so in den Raum gestellt
wird, bedarf einer rechtlichen Prüfung.
Ich bin mit der Frau Bürgermeisterin einer
Meinung, dass man mit einem reinen
Verbot gar nichts bewirken kann. Vielleicht
macht das Sinn. Wir behandeln heute
noch einen Antrag, der sich auf eine
Parkanlage auf einem öffentlichen Platz
bezieht, wo es ein Alkoholverbot gibt. Dort
wird das Sinn machen und ich spreche
mich auch dafür aus.
Aber so wie das in dem dringenden Antrag
von GR Heis formuliert ist, dass ein
generelles Alkoholverbot auf öffentlichen
Plätzen einzuführen ist, bewirkt gar nichts.
Ich bin eine Verfechterin des Jugendschutzgesetzes. Ich bin eine Verfechterin
dessen, dass dieses auch streng kontrolliert wird. Man wird nicht alles hintanhalten
können, aber ich glaube, dass eine
gewisse Großzügigkeit und Toleranz von
jedem von uns gefordert ist.
Ich spreche mich deshalb für die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung aus, um uns
diese rechtliche Prüfung in die Hand zu
geben, ob das ein Mittel ist oder ob man
hier mit unzureichenden Mitteln auf ein
Problem schießt, das medial in gewisser
Weise aufgebauscht wird. Ist das wirklich
so ein Problem? Mir ist wichtig, dass man
rechtlich genau überlegen und abwägen
kann, ob der Einsatz erforderlich ist oder
nicht.
Daher ersuche ich um Zuweisung des
Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung, um hier eine
Grundlage zu haben. Es sollte nicht so
pauschal gesagt werden, dass wir das
Alkoholverbot wollen, weil es nur problematische Gruppen gibt.
Im Übrigen das Beispiel vom Landhausplatz, GR Federspiel, schlägt sich wirklich
selber. Wenn du vor diesem Hintergrund