Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.401
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Textziffer
96
Die Anregungen der Kontrollabteilung bezogen sich allen voran auf eine Prüfung
von ihr aufgezeigter Aspekte durch die beteiligten Fachdienststellen. Dies ist – wie
aus der Stellungnahme abgeleitet werden kann – seitens des Amtes für Präsidialangelegenheiten in Kooperation mit dem Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration erfolgt.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
97
Zumal zum Zeitpunkt der Berichterstellung der IIG KG vom 27.08.2018 hinsichtlich
der Nutzung des Top GR 1 noch offene Punkte bestanden und der Mietvertrag zwischen Stadt Innsbruck und IIG KG zeitverzögert erst in der Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2018 beschlossen worden ist, durchleuchtete die Kontrollabteilung
die tatsächliche Inanspruchnahme der angemieteten Räumlichkeiten des Top GR 1
zum Zeitpunkt der Prüfeinschau.
In diesem Zusammenhang sprach die Kontrollabteilung Empfehlungen aus, die u.a.
die buchhalterische Abwicklung betrafen.
Im Rahmen der Stellungnahme des Anhörungsverfahrens wurde seitens der IIG KG
bezüglich der Empfehlungen eine Abklärung zugesagt.
Mit der Follow up – Einschau 2019 sind seitens der IIG KG Unterlagen beigebracht
worden, die eine Überprüfung der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten (und die
damit verbundene buchhalterische Abwicklung) nachwiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
98
Mitte Mai 2019 wurde von der IIG KG beim variabel verzinsten Darlehen (im Betrag
vom € 9,7 Mio.) eine Sondertilgung in Höhe von insgesamt € 52.107,19 vorgenommen. Gemäß Mitteilung der zuständigen Sachbearbeiterin bei der IIG KG beinhaltete diese Gesamtsumme einen Betrag von € 43.633,79 für nicht zu beanspruchen
gewesene Darlehensmittel in Bezug auf die per 17.04.2019 erstellte (Projekt-)Endabrechnung. Andererseits betraf der Restbetrag von € 8.473,40 die von der IIG KG
vorgenommene Vorsteuerkorrektur (Gutschrift) für das Jahr 2018.
Die von der IIG KG im Rahmen der (Projekt-)Endabrechnung per 17.04.2019 dokumentierten Vorsteuerkorrekturen im Hinblick auf die nicht abzugsfähigen Vorsteuern
waren für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Lediglich bei der Ermittlung der dahingehenden Vorsteuerkorrekturen für das Jahr 2018 errechnete die
Kontrollabteilung einen um € 5.622,27 geringeren (Gutschrifts-)Betrag.
Dieser Differenzbetrag bezog sich auf die Bezahlung des von einer universitären
Einrichtung als Mieter der (weiteren) GR 2 und 3 im Mietvertrag vereinbarten Betrages für die hergestellten Adaptierungen und die Zusatzausstattung des Mietgegenstandes. Die Verbuchung dieser Zahlung über das Projekt-Konto und dadurch ausgelöst die dahingehende Berechnung einer Vorsteuerkorrektur samt der damit in
Verbindung stehenden Darlehens-Sondertilgung war für die Kontrollabteilung aus
inhaltlicher Sicht nicht nachvollziehbar.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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