Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.402

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Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, den von ihr im Detail beschriebenen Sachverhalt zu überprüfen und allenfalls die durchgeführte Vorsteuerkorrektur für das
Jahr 2018 sowie die per 17.05.2019 vorgenommene Darlehenssondertilgung entsprechend zu bereinigen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte die IIG KG den von der Kontrollabteilung aufgezeigten Umstand. Weiterführend wurde damals von der IIG KG erwähnt, dass die
von der Kontrollabteilung angeführte Zahlung durch eine am 25.06.2019 erfolgte
Umbuchung mittlerweile richtig zugeordnet und dadurch die falsche Vorsteuerkorrektur wieder zurückgenommen worden war.
Zur aktuellen Follow up – Einschau wurde vom Leiter des Geschäftsbereiches Rechnungswesen der IIG KG der Nachweis über die Bereinigung der Vorsteuer anhand
der erfolgten Umbuchung erbracht. Die Berücksichtigung der zu hoch ausgefallenen
Vorsteuerkorrektur im Betrag von € 5.622,27 (seinerzeit Gutschrift an Stadt) werde
im Zuge der bislang noch nicht durchgeführten Endabrechnung der Zusatzbeauftragungen gegenüber der Stadt erfolgen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

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Der Mietgegenstand betreffend das mit der Stadt Innsbruck abgeschlossene Bestandverhältnis war im Mietvertrag in Punkt I wie folgt beschrieben:
„Die Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG als Mit- bzw. Wohnungseigentümerin des
Gst 468/10, KG Innsbruck, vermietet und übergibt die neu errichteten, […] Räumlichkeiten
im Erdgeschoss im Ausmaß von ca. 1.994,11 m² Nutzfläche sowie im 1. Obergeschoss im
Ausmaß von ca. 1.023,27 m² Nutzfläche, gesamt sohin 3.017,38 m², das sind die Top GR1,
GR2 und GR3, an den Mieter und dieser nimmt den vorbezeichneten Mietgegenstand von
der Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG in Miete.“

Die Beschreibung, dass es sich bei der Gesamtfläche von 3.017,38 m² um die
GR 1, GR 2 und GR 3 handeln soll, war für die Kontrollabteilung nicht verständlich.
Dies aus dem Grund, da sich die von der Stadt Innsbruck im Rahmen des Mietvertrages für die Stadtbibliothek angemieteten Flächen gemäß dem verfügbaren Parifizierungs- und Nutzwertgutachten nach Einschätzung der Kontrollabteilung auf den
GR 1 beziehen. Der GR 2 und auch der GR 3 wurden von der IIG KG im Wege eines
separaten Mietvertrages an eine universitäre Einrichtung in Bestand gegeben.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, die aufgezeigte Formulierung zu überprüfen und eine allfällige Berichtigung des Mietvertrages in Erwägung zu ziehen. Im
Anhörungsverfahren sagte die IIG KG (auch in Verbindung mit weiteren Anregungen
der Kontrollabteilung) zu, durch einen Nachtrag zum Mietvertrag (auch) die in diesem Bereich aufgezeigte unzutreffende Beschreibung zu berichtigen.
Im Zuge der durchgeführten Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung der
avisierte Zusatz zum Mietvertrag als Entwurf übermittelt. Die allseits vorzunehmende Unterzeichnung des Mietvertragszusatzes stand zum Prüfungszeitpunkt
Ende Jänner 2020 für eine abschließende Erledigung im Sinne der Anregung(en)
der Kontrollabteilung noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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