Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.147
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§ 18 Abs. 5 der Satzung eine größere Mehrheit oder noch andere Erfordernisse vorschreiben. Sowohl im Geschäftsjahr 2005 als auch im Jahr
2006 fanden jeweils eine Ordentliche und eine Außerordentliche Hauptversammlung statt.
Vorlage Budget
Gem. § 9 Abs. 4 der Satzung und § 7 Abs. 1 seiner Geschäftsordnung
ist der Vorstand verpflichtet, alljährlich ein Budget für das kommende
Geschäftsjahr zu erstellen und dem Aufsichtsrat vor dem Ende des laufenden Geschäftsjahres zur Genehmigung vorzulegen. Diesem Auftrag
wurde im Prüfungszeitraum fristgerecht entsprochen.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der IKB AG für das Geschäftsjahr
2005 fristgerecht aufgestellt. Der Bilanzausschuss hat den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen
Jahresabschluss 2005 der IKB AG in Anwesenheit des Abschlussprüfers
ausführlich erörtert. Im Anschluss an diese Vorberatung im Bilanzausschuss hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht
der IKB AG für das Geschäftsjahr 2005 sowie den Vorschlag für die Gewinnverteilung gebilligt. Der Jahresabschluss 2005 gilt damit nach
§ 125 Abs. 2 AktG als festgestellt.
Die entsprechenden Beschlüsse über das Geschäftsjahr 2006 bzw. die
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 lagen zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im März 2007 noch nicht vor.
Entlastung des Vorstan- In der Ordentlichen Hauptversammlung vom 11.7.2006 nahmen die
des und des Aufsichtsra- Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter den festgestellten Jahresabschluss
tes
samt Lagebericht des Vorstandes und den Bericht des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 2005 zustimmend zur Kenntnis. Darüber hinaus
erfolgte dort auch die nach § 126 AktG vorgeschriebene Beschlussfassung über die Gewinnverteilung 2005. In einem wurde dabei auch dem
Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2005 die Entlastung im Sinne des § 104 AktG erteilt.
Offenlegung
Der im § 277 HGB verankerten Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag ist die
Gesellschaft ebenfalls fristgerecht nachgekommen.
3 Krematorium
Standort
Die IKB AG betreibt seit September 1999 in Innsbruck am Standort
Paschbergweg das einzige Krematorium Tirols. Das Einzugsgebiet des
Krematoriums umfasst das gesamte Bundesland sowie grenznahe Gebiete Südtirols und Südbayerns.
Vorlage eines Organisationsplanes
Der Leiter der Geschäftssparte Krematorium hat am 4.5.1999 dem Vorstand einen Geschäftsplan für die Aufnahme des operativen Betriebes
im Krematorium vorgelegt und darin u.a. ausgeführt, dass der Erstellung der Organisationsplanung für den Betrieb des Krematoriums ursprünglich eine Anzahl von vorerst maximal 950 Kremierungen jährlich
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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