Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.148
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zugrunde gelegt worden ist. Um sowohl einen energiewirtschaftlich wie
auch arbeitsökonomisch möglichst effizienten Betrieb des Krematoriums
zu gewährleisten, hatte der Geschäftsbereichsleiter in seinem Organisationsplan seinerzeit vorgeschlagen, die Kremierungen auf drei Wochentage zu konzentrieren. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass zwischen den Kremierungen die Betriebstemperatur des Ofens nicht übermäßig absinkt, was einerseits zur Schonung der Ofenanlage selbst beitragen und anderseits eine Optimierung der Energienutzung bewirken
würde.
Betriebsordnung für das
Krematorium
Zeitgerecht vor der geplanten Aufnahme des Vollbetriebes im Krematorium Innsbruck hat der Leiter der Geschäftssparte Krematorium eine
Betriebsordnung zur Genehmigung vorgelegt. Nachdem in Tirol für den
Betrieb von Krematorien an sich keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, erschien die Erlassung einer Betriebsordnung zwar rechtlich
nicht zwingend erforderlich, für die Gewährleistung der Einhaltung sanitätsrechtlicher Bestimmungen bzw. der Sicherstellung eines geordneten
organisatorischen und technischen Ablaufes sowie des pietätvollen und
würdigen Umganges mit Verstorbenen allerdings zweckmäßig.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass es im Prüfungszeitraum keine
Verstöße gegen die Auflagen und Gebote der Betriebsordnung gegeben
hat.
Auftraggeber und VerAuftraggeber und Vertragspartner für die IKB AG ist das den Leichnam
tragspartner bei Kremie- anliefernde Bestattungsunternehmen, das der IKB AG insbesondere für
rungen
die Einhaltung der Bestimmungen der Betriebsordnung in Bezug auf die
Übergabe und Übernahme der Leichname und die Beschaffenheit der
Särge sowie der im Zusammenhang mit Überführungen maßgeblichen
Bestimmungen des Tiroler Gemeindesanitätsdienstgesetzes haftet.
WirtschaftlichkeitsGem. § 12 der Betriebsordnung für das Krematorium Innsbruck werden
analyse und Modellrech- die Kremierungstarife vom Aufsichtsrat der IKB AG nach kaufmänninungen
schen Grundsätzen festgelegt.
Im Vorfeld der Eröffnung des Krematoriums Innsbruck hat der Leiter
der Geschäftssparte Krematorium u.a. auch eine Wirtschaftlichkeitsanalyse sowie Modellrechnungen im Hinblick auf die Tarifgestaltung erstellt
und diese dem Vorstand der IKB AG im Mai 1999 im Rahmen der Präsentation des Geschäftsplanes für die Aufnahme des operativen Betriebes im Krematorium vorgelegt. Aus dieser Vorlage entnahm die Kontrollabteilung, dass sich damals ein Kremationstarif in der Höhe von
ATS 5.500,00 (€ 399,70) netto als wirtschaftlich vertretbar und weitgehend marktgerecht erwiesen hat.
Festsetzung des Kremie- Gem. § 9 Abs. 7 lit. a der Satzung der IKB AG darf die Festsetzung der
rungstarifes durch den
Tarife für Leistungen der Gesellschaft nur nach Genehmigung durch
Aufsichtsrat
den Aufsichtsrat vorgenommen werden. In diesem Sinne hat der Auf-
sichtsrat der IKB AG in seiner Sitzung am 1.6.1999 zeitgerecht vor Aufnahme des Vollbetriebes im Krematorium Innsbruck den
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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