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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.149

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Kremationstarif erstmals festgesetzt.
Nebenleistungen

Im Juli 1999 berichtete der Geschäftsbereichsleiter dem Vorstand der
IKB AG, dass beabsichtigt werde, neben den Kremierungen – wenn
auch der Zahl und der Höhe der zu verrechnenden Kosten nach nur in
geringem Umfang – weitere Leistungen zu erbringen. Konkret handelte
es sich dabei um die getrennte Verrechnung der Aschenkapseln, um
den Urnenversand Inland/Ausland, um die vorübergehende Vermietung
von Kühlzellen bzw. Tiefkühlzellen (ohne anschließende Kremierung)
sowie die Vermietung des Umbettraumes und des Foyers. Nach Einholung verschiedener Angebote erfolgte die Preisfindung für diese Leistungen damals unter Ansetzung eines Rohaufschlages auf den
Einstandspreis und unter Beachtung von marktüblichen Vergleichspreisen. Der Vorstand der IKB AG genehmigte diese Verrechnungspreise
am 27.7.1999 bzw. 9.8.1999.

Aktueller Kremierungstarif

Die zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im März/April 2007 –
und zwar ab 1.1.2007 – gültigen Tarife für das Krematorium Innsbruck
wurden vom Aufsichtsrat der IKB AG in dessen Sitzung am 19.12.2006
gem. § 9 Abs. 7 lit. a der Satzung genehmigt. Demnach werden derzeit
bspw. für eine Einäscherung € 450,00 oder für eine Aschenkapsel
€ 4,20 in Rechnung gestellt.

Sondertarife

Neben diesen „allgemeinen“ Tarifen kommen noch Sondertarife für die
Einäscherung der Leichname des Institutes für Anatomie der Universität
Innsbruck und für die Überlassung von Räumlichkeiten zur Durchführung der Totenbeschau (Oberbeschau) von Leichen im Krematorium
Innsbruck zur Anwendung. Für die Kremierung von Anatomieleichen
wird ein um 50 % reduzierter Sondertarif fakturiert, während im Rahmen der Totenbeschau pro Beschautag und unabhängig von der Anzahl
der zu beschauenden Leichen ein Nutzungsentgelt von € 32,70 netto zu
entrichten ist.

Tarifkalkulation

Die Kontrollabteilung hielt zur Tarifgestion generell fest, dass die Tarifgestaltung im Bereich des Krematoriums Innsbruck in der Vergangenheit äußerst gewissenhaft auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsanalyse und
in Anlehnung an Modellrechnungen unter Bedachtnahme auf kostenund erlösseitige Faktoren sowie die Markt- bzw. Konkurrenzsituation
samt Erfahrungswerten vergleichbarer Krematorien vollzogen worden
ist. Die Kontrollabteilung vertrat in diesem Zusammenhang allerdings
auch die grundsätzliche Meinung, dass eine Kalkulation – in diesem Fall
wohl eine „Nach- oder Kontrollkalkulation“ – der verrechenbaren Entgelte im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung der IKB AG
durchgeführt werden sollte, insbesondere um den Kostendeckungsgrad
der Leistungen des Krematoriums exakt beurteilen zu können. Die Kontrollabteilung betonte an dieser Stelle, dass die Preiskalkulation in Anlehnung an die Kosten- und Leistungsrechnung nur eine reine Entscheidungshilfe für die marktpolitisch festzusetzenden Tarife darstellen könne und verkannte vor allem auch nicht, dass die Höhe des

Zl. KA-01179/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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