Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.150
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verrechenbaren Kremationstarifes maßgeblich von der Tatsache beeinflusst wird, dass eine Bestattungsgesellschaft im Tiroler Unterland das
Interesse und Bestreben hat, ein eigenes Krematorium zu errichten.
Im Anhörungsverfahren erklärte die IKB AG, dass sie der Empfehlung
der Kontrollabteilung beitrete und dass die Geschäftsbereichsleitung
Infrastruktur zeitgerecht vor der Tariffestsetzung für das Geschäftsjahr
2008 eine Vollkostenkalkulation – insbesondere des Kremierungstarifes
– veranlassen werde.
Transportkostenzuschüsse
Im Zuge der Beschlussfassung des Kremierungstarifes für das Jahr
1999 erteilte der Aufsichtsrat seinerzeit auch die Genehmigung, Transportkostenzuschüsse für Überführungen zum Krematorium Innsbruck zu
gewähren. Diese Transportkostenzuschüsse dienten als teilweiser finanzieller Ausgleich für Kunden im Tiroler Unterland, die durch den damals
unverhältnismäßig niedrigen Tarif des Krematoriums Salzburg den
Nachteil hatten, dass ab einer Entfernung von ca. 40 km östlich von
Innsbruck eine Einäscherung in Salzburg – trotz höherer
Transportspesen – wesentlich günstiger gewesen wäre, als im Krematorium Innsbruck. Da allerdings laut den Ausführungen des Geschäftsbereiches Infrastruktur bald fast alle Bestattungsunternehmen westlich
von Kufstein ihre Kremierungen in Innsbruck durchführen ließen und
das Krematorium Salzburg seinen besonders niedrigen Tarif für österreichische Bestatter erhöht hatte, wurden diese Transportkostenzuschüsse ab dem Jahr 2003 wiederum abgeschafft.
Sonderrabatte
Die durch die Streichung der Transportkostenzuschüsse lukrierten
Mehreinnahmen wurden in weiterer Folge über Beschluss des Aufsichtsrates der IKB AG vom 18.12.2002 für die Gewährung von Sonderrabatten an umsatzstarke Bestattungsunternehmen verwendet, sie dienten
aber auch als Anreiz für neu zu gewinnende Kunden. Diese Rabatte
wurden vor allem Unternehmen aus Kufstein, Kitzbühel sowie einem
Bestatter aus dem bayrischen Raum zuerkannt, insbesondere um zu
erreichen, dass jene Firmen sämtliche Einäscherungen im Krematorium
Innsbruck durchführen lassen.
Allg. Rabatte
In dieser Zeit haben sich die Tiroler Bestattungsunternehmen in zwei
Lager gespalten und einen Verein sowie eine Gesellschaft ins Leben
gerufen. Die Vertreter beider Gruppierungen sind an die IKB AG mit der
Forderung nach Gewährung von allgemeinen Rabatten herangetreten.
Begründet wurde dieses Begehren einerseits mit einer Gleichbehandlung aller Bestatter und anderseits wurde das Argument vorgebracht,
dass die Bestatter mit der Bezahlung des Kremierungstarifes an die
IKB AG für ihre Kunden in Vorlage treten würden und bei Zahlungsausfall eines Kunden den Verlust selbst zu tragen hätten.
Entwicklung der Rabattstaffel
Eingehend auf diese Argumente hat der Geschäftsbereichsleiter Infrastruktur im Sinne einer weitgehenden Gleichbehandlung aller Geschäftspartner des Krematoriums Innsbruck im Jahr 2004 für sämtliche
Kremierungen eine Rabattstaffel vorgeschlagen, die auch vom Vorstand
der IKB AG befürwortet worden ist. Diese Staffelung galt ab 1.7.2004
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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