Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.406

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Zur Follow up – Einschau 2019 stellte die Geschäftsführung der PKBI der Kontrollabteilung die von der Elektro-ÖBA korrigierten Schlussrechnungen und das vom
beauftragten Elektrounternehmen unterfertigte Schlussabrechnungsprotokoll vom
07.10.2019 bereit. Aus diesem war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass unter
dem Titel „bereits überwiesen OG 05“ der von ihr reklamierte Nettobetrag von
€ 8.252,00 in Abzug gebracht worden ist. Somit wurde die Anregung der Kontrollabteilung von der PKBI (bzw. der beauftragten Bauleitung bzw. ÖBA) berücksichtigt
und umgesetzt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

104

Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung per
15.02.2019 wurde von der PKBI eine (weitere) Rechnung wie folgt in der Kreditorenbuchhaltung als „Offener Posten“ geführt:
Zusä tzliche ( noch nicht bezahlte) Rechnung des Elektrounternehmens Betrachtungsstichtag 15.02. 2019
noch nicht von Elektro-Ö BA geprüft
( Netto - Betr ä ge in )

Rg. v. 20.08. 2018 - Talstation Verkabelung Parkplätze (ungeprüft )
(Teil-)Zahlung vom 09.11. 2017

-40.883 ,16

offen zum Betrachtungsstichtag 15.02.2019

43.178,16

84.061,32

Diese Rechnung des Elektrounternehmens betraf die zusätzliche Leistung „Verkabelung Parkplätze Talstation“ und war zum Zeitpunkt der Einschau noch nicht von
der Elektro-ÖBA geprüft.
Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung darüber, dass diese Rechnung von der
PKBI in ihrer Kreditorenbuchhaltung mit dem gesamten Betrag von netto
€ 84.061,32 als „Offener Posten“ geführt worden ist, zumal dahingehend nach Einschätzung der Kontrollabteilung bereits am 09.11.2017 von der PKBI eine (skontierte) Teilzahlung geleistet worden ist. Die Kontrollabteilung empfahl der PKBI, diesbezüglich eine Abklärung mit dem beauftragten Elektrounternehmen (allenfalls in
Zusammenarbeit mit der Elektro-ÖBA des Generalplaners) vorzunehmen.
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung anlässlich der Follow up – Einschau 2019 stellte
die PKBI die im Sinne der Empfehlung korrigierte Leistungsabrechnung bereit. Daraus war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass die von der PKBI geleistete Anzahlung im Ausmaß von netto € 40.883,16 in Abzug gebracht worden und von der
PKBI nur mehr der Differenzbetrag zur Auszahlung gelangt ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

85