Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.170

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Dienstleistung zugewiesen worden war, ist damit beendet worden. Aus
diesem Anlass kam es zur Auszahlung einer von der Stadt zu tragenden
gesetzlichen Abfertigung in der Höhe des 9-fachen Monatsentgeltes.
Seitens der IKB AG wurde ihm darüber hinaus eine freiwillige Abfertigung in der Höhe von € 49,0 Tsd. gewährt, was in etwa dem
6,6-fachen seines zuletzt bezogenen Monatsentgeltes entsprach. Einschließlich des 25 %-igen Gewinnzuschlages schlugen sich die Kosten
für die IKB AG mit insgesamt € 61,5 Tsd. zu Buche.
Die näheren Umstände dieser aus Sicht der Kontrollabteilung äußerst
großzügigen finanziellen Entschädigung waren im Personalakt nicht
dokumentiert. Laut erhaltener Auskunft sei dem Geschäftsbereichsleiter
damit der Nachkauf von Studienzeiten ermöglicht worden, wobei in
diesem Zusammenhang betriebswirtschaftliche Aspekte in Richtung
einer Umstrukturierung des Bereiches Informationssysteme eine Rolle
gespielt hätten. Im Hinblick auf die Größenordnung der getätigten Zahlung vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass dem Aufsichtsrat in
der gegenständlichen Angelegenheit zumindest berichtet hätte werden
sollen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die IKB AG die Gründe ihrer
Handlungsweise noch einmal erörtert und betont, dass diese Vorgehensweise in der Privatwirtschaft in vergleichbaren Fällen durchaus
üblich sei. Aus der Sicht des Unternehmens habe eine finanziell tragbare Lösung gefunden werden können, die es ermöglicht habe, die mit
der frühzeitigen Pensionierung verbundenen Vorteile rasch zu realisieren. Zur Anmerkung der Kontrollabteilung, dass dem Aufsichtsrat in der
gegenständlichen Angelegenheit zumindest berichtet hätte werden sollen, wurde eingewandt, dass es sich nach der Satzung der IKB AG um
keinen genehmigungspflichtigen Geschäftsfall gehandelt habe.
Dienstverhältnisse des
IKB AG-eigenen Personals

Für die von der IKB AG eingestellten ArbeitnehmerInnen gilt seit 1997
ein eigener Unternehmenskollektivvertrag, dessen Gehaltsansätze aufgrund der Ergebnisse der KV-Verhandlungen zum 1.1.2007 um 2,35 %
angehoben worden sind. Weitere maßgebliche Tatbestände der arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie die
Gewährung von Zulagen und diverser Vergütungen, sind durch Betriebsvereinbarungen geregelt.
Das kollektivvertragliche Lohn- und Gehaltsschema ist getrennt für Arbeiter und Angestellte und berücksichtigt das bestehende städt. und
kollektivvertragliche (nach Muster der Grazer Stadtwerke) Senioritätsprinzip. Es ist durch fallweise höhere Anfangsgehälter bei einer im
S-förmigen Verlauf nach oben hin degressiv gestalteten Lebensverdienstsumme gekennzeichnet.
Die Einstufung der ArbeitnehmerInnen erfolgt nach der Art ihrer Verwendung. Um mit dem privaten Arbeitsmarkt konkurrieren zu können,
müssen laut Personalabteilung der IKB AG jedoch häufig Aufzahlungen
auf eine höhere Gehaltsstufe gewährt werden. Zusammen mit der

Zl. KA-01179/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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