Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.174
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Unterschiedliches
Mietentgelt für
Kopiergeräte
Behoben wurden zwei Auszahlungsanordnungen an eine EDV-Firma für
angemietete Kopiergeräte. Obwohl die zugrunde liegenden Rechnungen Geräte derselben Kopierertype betrafen, gelangten unterschiedliche Mietentgelte zur Abrechnung. Nachforschungen der Kontrollabteilung ergaben, dass die vertraglichen Grundlagen (Mietverträge abgeschlossen am 12.04.2005 und am 21.06.2005) ein mtl. Entgelt in Höhe
von jeweils € 176,40 vorsahen. Auf Anfrage des zuständigen Sachbearbeiters teilte die EDV-Firma mit, dass die unterschiedlichen Mietentgelte auf die jährliche Indexerhöhung zurückzuführen seien, welche jedoch lt. Aussage der EDV-Firma irrtümlich erfolgte. Der Betrag von
brutto € 65,38 wurde daraufhin refundiert. Der von der Kontrollabteilung eingesehene Mietvertrag schloss die angesprochene Indexanpassungsklausel jedoch nicht aus, weshalb die gegenständliche Rückvergütung wohl auf kulanter Basis erfolgte.
Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass man derzeit mit der
betroffenen Firma um eine einheitliche Regelung hinsichtlich der zukünftigen Indexanpassung bemüht sei.
Doppelverrechnung
Im Zuge der Belegkontrolle wurde eine Auszahlungsanordnung des
Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung behoben. Es handelt sich um
eine Summenrechnung über 13 Tischrechnungen, betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken im Zuge verschiedener Seminare
der „Impulstage“. Dabei fielen zwei Einzelrechnungen auf, welche dieselbe Konsumation, Rechnungssumme, Tischnummer sowie dasselbe
Datum aufwiesen, lediglich die Uhrzeit der beiden Rechnungen differierte um eine Minute.
In der Stellungnahme des zuständigen Amtes wurde mitgeteilt, dass
der betreffende Betrag in Form einer Gutschrift übermittelt und alle mit
der Rechnungserfassung betrauten Personen an eine Rechnungskontrolle erinnert wurden.
Skontoabzug
Die Überprüfung einer Druckereirechnung bezüglich der erbrachten
Leistungen im Zusammenhang mit dem Druck von Foldern anlässlich
der Veranstaltung „LangeNachtdesFrauenFilms“ zum Internationalen
Frauentag hat ergeben, dass der angebotene Skonto nicht in Abzug
gebracht worden ist. Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig bei der
Rechnungskontrolle verstärktes Augenmerk auf eventuell offerierte
Skonti zu legen sowie in der Folge die Rechnung so rechtzeitig anzuweisen, dass diese auch lukriert werden können.
In der Stellungnahme dazu wurde vom zuständigen Amt mitgeteilt,
dass alle MitarbeiterInnen darauf hingewiesen worden seien, zukünftig
bei der Rechnungskontrolle entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung vorzugehen.
Miete für
AirControl-Spender
Zl. KA-02075/2007
Die Kontrollabteilung hat eine an die MA V, Amt für Erziehung, Bildung
und Gesellschaft, Referat Schulverwaltung, gerichtete Faktura über die
Verrechnung von Mietzinsen für AirControl-Spender in der
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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