Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.175
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Doppelhauptschule Reichenau überprüft. Im Zuge der Verifizierung
dieser Auszahlungsanordnung stellte sich heraus, dass den im dortigen
Schulgebäude aufgestellten Geräten zwei unterschiedliche Verträge mit
unterschiedlichen Mietpreisen je Stück und Monat zugrunde lagen. Die
Kontrollabteilung hat diesen Sachverhalt dem zuständigen Sachbearbeiter zur Kenntnis gebracht, der daraufhin umgehend mit dem involvierten Unternehmen Kontakt aufgenommen und die Preisdifferenz reklamiert hat. In weiterer Folge hat die Lieferfirma den zu hoch verrechneten Einheitspreis reduziert und an den günstigeren Vertrag angepasst.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens erläuterte der Vorstand des Amtes für Erziehung, Bildung und Gesellschaft ergänzend, dass aufgrund
eines Mietvertrages über AirControl-Spender in der Hauptschule Reichenau aus dem Jahr 1993 mit der Vertragsklausel, „die Vermieterin ist
berechtigt, die Preise im Rahmen der gestiegenen Kosten zu erhöhen,“
sich der Mietpreis für einen Spender von damals € 4,69 auf € 4,98 im
Jahr 2005 erhöht habe. Im Jahr 2005 wurde ein neuerlicher Mietvertrag für AirControl-Spender abgeschlossen und der Mietpreis mit
€ 4,84 vereinbart. Im Zuge dieses neuen Vertragsabschlusses wurde
seitens des Amtes nicht berücksichtigt, dass sich der bereits laufende
Vertrag auf € 4,98 erhöht hat und es wurde unterlassen, den alten Vertrag auf die Konditionen des günstigeren neuen Vertrages aus dem
Jahr 2005 anzupassen. Dies wurde nunmehr im Zusammenwirken mit
der Lieferfirma durchgeführt, so dass seit dem Jänner 2005 einheitlich
der geringere Mietpreis von € 4,84 der Stadt Innsbruck vorgeschrieben
wird.
Anteilige
Waldaufsichtskosten
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der Belegkontrollen im I. Quartal
2007 u.a. auch eine Auszahlungsanordnung betreffend die Überweisung von anteilsmäßigen Waldaufsichtskosten in Höhe von € 436,00
zugunsten der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald überprüft. Die
Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit ergaben,
dass diese jährlichen Zahlungen auf einer Eingabe des Obmannes der
Agrargemeinschaft Amraser Hochwald aus dem Jahr 2001 beruhen und
zeitlich begrenzt waren. Nachdem diese Befristung im Haushaltsjahr
2007 bereits abgelaufen war empfahl die Kontrollabteilung, entweder
den zu viel (zu lange) bezahlten Betrag zurückzufordern oder eine neuerliche Anspruchsberechtigung der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald zu prüfen und gegebenenfalls weitere Zahlungen auf eine fundierte Basis zu stellen.
In ihrer Stellungnahme dazu erklärte die MA III – Amt für Land- und
Forstwirtschaft, dass im März 2007 in der gegenständlichen Angelegenheit ein Förderungsansuchen der Agrargemeinschaft Amraser
Hochwald bei Frau Bürgermeisterin eingegangen ist, in welchem um
Unterstützung in selber Höhe wie bisher ersucht wurde. In Anlehnung
an die bisherige Unterstützungsgewährung und auf Grund des noch
nicht geklärten Verhältnisses der Stadtgemeinde Innsbruck zu den Agrargemeinschaften hat Frau Bürgermeisterin entschieden, letztmalig auf
Grund der bisherigen Gepflogenheiten die Unterstützung zu gewähren.
Zl. KA-02075/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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