Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf
- S.37
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 908 -
Kapazitäten an Behandlungsanlagen
vorhanden um die anfallenden Abfälle
derart zu behandeln, dass den Anforderungen der Deponieverordnung an die Abfallqualität für eine Deponierung entsprochen werden könnte. Die notwendigen Kapazitäten können auch bis zum
1.1.2009 nicht geschaffen werden. Dies
macht eine Behandlung der anfallenden
und nicht zu verwertenden Abfälle
außerhalb Tirols notwendig.
Nach der bisherigen Konzeption des
Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes (Tiroler
AWG) und des Tiroler Abfallwirtschaftskonzeptes, war eine Verbringung und
Behandlung der anfallenden Abfälle
außerhalb Tirols nicht vorgesehen. Mit
dem vorliegenden Entwurf soll diese
Möglichkeit subsidiär zur Behandlung in
Tirol eröffnet werden.
Die Zuständigkeit zur Vorsorge für die
Behandlung - diese beinhaltet nunmehr
auch die Verbringung - der in Tirol
anfallenden Abfälle, verbleibt beim Land
Tirol. Diese Aufgaben kann das Land Tirol
aber an geeignete Rechtspersonen
übertragen.
Langfristig wird die Errichtung einer
Behandlungsanlage im Sinne einer
thermischen Verwertungsanlage mit den
Zielen nachhaltige Entsorgungssicherheit,
Prinzip der Nähe, Entsorgungsautarkie,
Preisstabilität sowie Wertschöpfung
einschließlich Energiegewinnung im Land
Tirol angestrebt. Die Tiroler Landesregierung soll ermächtigt werden, mit den
Vorarbeiten hierfür eine Landesgesellschaft zu betrauen.
Insgesamt soll durch den vorliegenden
Entwurf der politischen Absichtserklärung
der Tiroler Landesregierung vom
15.8.2007 über die weitere Vorgehensweise im Bereich Abfallwirtschaft entsprochen werden."
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) wird ersucht, zu dieser
Novelle folgende Fragen zu beantworten:
1.
Gesetzesnovellierungen per dringender Regierungsvorlage bringen es mit
sich, dass es kein Begutachtungsverfahren gibt.
GR-Sitzung 13.12.2007
Wurde seitens einer städtischen
Abteilung bzw. seitens der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
dennoch eine Stellungnahme abgegeben? Wenn ja, wie lautet sie? Ich
ersuche um Vorlage an den Gemeinderat.
2.
Laut Aussagen von LR Dipl.-Ing.
Hans Lindenberger im Tiroler Landtag
gab es vor der AWG-Novelle Verhandlungen. Wurden solche auch mit
der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) oder der Stadt Innsbruck
geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3.
Gemäß Erläuterungen zu § 5 Abs. 3
lit. c wird derzeit die Festlegung jener
Anlagen, auf denen über den
1.1.2009 hinaus zulässigerweise deponiert werden darf, als entbehrlich
angesehen (die Vorgaben aus der
geplanten Novelle zur Deponieverordnung sind noch nicht klar und die
Zuordnung der bestehenden Deponien zu künftigen Deponieklassen
sind noch nicht bekannt).
Dies schließt aber nicht aus, dass zu
einem späteren Zeitpunkt die Festlegung von Behandlungsanlagen für
Abfälle, die zulässigerweise deponiert
werden dürfen, wie etwa Rückstände
aus einer thermischen Verwertungsanlage in Tirol, wiederum erfolgen
soll.
Das heißt, dass ab Verbringung des
Abfalls in eine thermische Verwertungsanlage außerhalb Tirols die Regelungen über den Entsorgungsbereich nicht mehr gelten. Auch die Deponierung der Schlacke ist derzeit
weder für die Dauer des "Müllexportes" noch für Zeit der gewünschten
"heimischen Müllverwertungsanlagen
(MVA)" geklärt.
Welcher vorbehandelte Abfall wird
zukünftig im Ahrental deponiert werden?
a)
aus dem derzeitigen Entsorgungsbereich?
b)
Aus Tirol?
c)
Aus anderen Bundesländern?