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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf

- S.70

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- 941 -

Der Vorschlag in diesem Antrag ist,
Kriterien zu entwickeln, wie Mieterinnen
bzw. Mieter-, Kinder- und Familienfreundlichkeit in Hausordnungen aussehen
könnte. Wir wissen, dass wir niemanden
zwingen können, außer in jenen Wohnungen, wo die Stadt Innsbruck Eigentümer
ist, aber sonst schaut es mit unserer
Mächtigkeit nicht besonders gut aus. Wir
können nur Vorschläge gemeinsam mit
den Hausbesitzern und den Mietern
entwickeln. "Wie könnten Hausordnungen
kinder-, familien- und mieterfreundlich
werden?"
Viele Hausordnungen sind schwer
verständlich. Andere Städte haben
Projekte entwickelt, dass Hausordnungen
geschaffen werden die so einfach sind,
dass man sie in Bilder übersetzen kann.
Wenn man sich die Bilder ansieht, soll
man die Hausordnung trotzdem verstehen.
Das ist ein ziemlich anspruchsvolles
Projekt.
Die Stadt Graz hat das anspruchsvoll
begonnen, ist aber ein bisschen daran
gescheitert, weil sie nicht alles aufgeben
wollte, was in den Hausordnungen
gestanden ist. Ich finde es ist ein wichtiger
Versuch, dass auch Leute, die eine
Hausordnung nicht lesen können,
verstehen sollten, welche Idee dahinter
steht. Dabei geht es nicht nur um Leute,
welche die deutsche Sprache nicht
können, sondern es geht hier zum Beispiel
auch um Kinder. Die Kinder können
natürlich die Hausordnung nicht lesen und
daher sagt man ihnen immer, dass dies
und jenes verboten ist.
Die Stadt München hat ein Qualitätssiegel
für kinder- und familienfreundliches
Wohnen entwickelt. In der Stadt München
gibt es für solche Bauträger Auszeichnungen, die so etwas entwickeln. In Vorarlberg gibt es ein Projekt, wo man sich vor
der Besiedelung mit allen zukünftigen
Mieterinnen bzw. Mietern zusammengesetzt und gemeinsam überlegt hat, wie
man das Zusammenleben gestalten will
und welche Hausordnung man haben
möchte. Nach einem Jahr oder vielleicht in
zwei Jahren kommt man aber dahinter,
dass die Hausordnung nicht ganz passt
und da oder dort geändert werden muss.
Man sieht, dass das ein Prozess sein soll,
GR-Sitzung 13.12.2007

wie man miteinander in einer Hausgemeinschaft leben kann.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft des
Landes Vorarlberg leitet das Recht auf
eine spiel- und kinderfreundliche Hausordnung überhaupt von der Kinderrechtskonvention ab, was auch ein spannender
Ansatz ist und besagt, dass Kinder das
Recht zu leben, Recht auf einen Platz und
Recht auf Entfaltung haben. Kinderlärm ist
Zukunftsmusik und zwar nicht nur auf den
definierten Spielplätzen, für die wir völlig
zu Recht viel Geld ausgeben, sondern
auch in den Wohnanlagen.
Wenn man sich so manche Hausordnungen auch von großen Wohnbauträgern in
Innsbruck ansieht, in denen steht, dass in
den Anlagen das Fahrrad fahren verboten
ist, macht das natürlich keinen Sinn. Es
macht Sinn, spezifisch zu schauen, ob
man dort mit dem Fahrrad fahren kann
oder nicht. Generelle Verbote machen
aber wahrscheinlich wenig Sinn.
Mein Ansatz ist eine mieterfreundliche
Hausordnung, um den Leuten Platz zum
Leben zu geben, Möglichkeiten zu
schaffen, um gemeinsam zu leben und
deshalb ersuche ich,
den Antrag dem Wohnungsausschuss zur
Vorberatung zuzuweisen.
GR Ing. Krulis: Ich glaube, dass die
Diskussion über die Hausordnung eine
sehr wichtige ist. Hier möchte ich die
Mitglieder des Gemeinderates informieren,
dass die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) in der letzten Aufsichtsratssitzung einen Tagesordnungspunkt
behandelt hat, wo nun diese etwas
verstaubte Hausordnung, die teilweise
hinsichtlich der Diktion noch fast im K&KStil abgehalten ist, entstaubt werden soll.
Ich glaube GR Mair hat gemeint, wenn
eine Hausordnung in Bildern verfasst ist,
wäre sie auch verständlich. Wenn man die
Hausordnungen neu gestaltet, muss man
auf der einen Seite schon auf einen
allgemeinen Teil gehen, der, was das
Miteinander in einer Hausgemeinschaft
regelt, allgemein Gültigkeit hat.
Es wird natürlich Bereiche geben, die
spezifisch, je nach Art, Größe des
Gebäudes und Freiflächen, beim einen
mehr und beim anderen weniger Spiel-