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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf

- S.82

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- 953 -

beim Betreuten Wohnen, sondern
rund um die Uhr (auch in der Nacht,
an den Wochenenden und Feiertagen).
Somit ergibt sich in diesen Einrichtungen
auch eine zum Teil längere Aufenthaltsdauer.
Eine solche Einrichtung soll für Frauen
geschaffen werden, die sich in psychosozialen Notlagen befinden, Akutentlastungen brauchen und über kein soziales Netz
verfügen, auf das sie sich verlassen
können. Weiters für Frauen, die eine
Wohnungsmöglichkeit auch für längere
Zeit suchen, um eine positive Selbsteinschätzung für sich und ihre Kinder zu
gewinnen.
In Summe sind es Frauen, die den
Wunsch haben, im Rahmen einer stationären Unterbringung Ruhe und Zeit zu
finden, um eine sinnvolle und vor allem
dauerhafte Lebensplanung für sich und ihr
Kind bzw. ihre Kinder zu entwickeln. Die
Aufgaben eines Mutter-Kind-Heimes
ergeben sich somit in einer professionellen
Hilfe, Frauen soweit zu stärken, dass sie
die Verantwortung für sich selbst und für
ihre Kinder wahrnehmen können.
Es ist meine tiefste Überzeugung, dass mit
der Annahme dieses Antrages ein ganz
wichtiger Schritt passiert ist und selbstredend weitere Schritte folgen müssen.
Ich schlage vor, diesbezüglich Verhandlungen mit dem Land Tirol aufzunehmen
und in dieser Causa auf jeden Fall
weiterzugehen. (Beifall)
GRin Dr.in Waibel: Dieser Prüfantrag
wurde damals parteien- oder koalitionsübergreifend von uns formuliert. Ich
möchte, nachdem ich damals die Überprüfung eines Mutter-Kind-Heimes eingebracht habe, noch gerne darauf eingehen,
wie das Ganze zustande gekommen ist:
Innerhalb der Marokkaner-Szene waren
wir plötzlich damit konfrontiert, dass wir
sehr viele Kinder hatten und sich die Mag.Abt. II, Jugendwohlfahrt, auch damit
auseinandersetzen musste. Es ist um
Überprüfungen gegangen, weil die Väter
keinen Unterhalt zahlen konnten. Damals
ist es nicht um jugendliche Mütter gegangen, wo durch die "Nestwärme" ein Platz
gegeben war, sondern es ging darum,
GR-Sitzung 13.12.2007

dass erwachsene Frauen mit Kindern in
Notlage keine Unterkünfte haben.
Die Schwierigkeit, welche die Mag.-Abt. II,
Jugendwohlfahrt, in solchen Fällen hat, ist,
dass hier das Wohl des Kindes sehr stark
abzufragen ist. Deshalb ist es für die
Referatsleiterinnen bzw. Referatsleiter
zum Teil ein Problem, eine Entscheidung
treffen zu müssen, ob ein Kind der Mutter
abgenommen werden muss oder nicht.
Die Frage die sich daraus ergeben hat,
war: Welche Möglichkeiten gibt es, hier
eine Sicherung des Wohles des Kindes
vorzunehmen ohne eine Trennung oder
Pflege einzuleiten, die sozusagen damit
einhergeht, dass die Kinder den Müttern
entzogen werden müssen? Der Anlass
damals war, dass im Zusammenhang mit
der Marokkaner-Szene Schwierigkeiten
aufgetreten sind.
Es gibt natürlich auch Fälle, die anders
gelagert sind. Wir sind mit Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerziehern mit psychischen Erkrankungen oder mit Drogenproblemen konfrontiert. Es würde über ein
"Mutter-Kind-Zentrum" oder "Wohngemeinschaften", wo eine dementsprechende Betreuung gegeben ist, Möglichkeiten
geben, die Kinder zu sichern, ohne den
letzten Schritt setzen zu müssen. Wir alle
kennen die Diskussion die es im Zusammenhang mit dem Fall "Luca" gibt. Diese
Diskussion ist zum Teil sehr polemisch.
Ich würde sagen, dass diese Probleme mit
Polemik nichts zu tun haben und es durch
diesen Antrag sicher zu einer Verbesserung, sowohl für Kinder als auch für
Betroffene, vor allem Frauen, kommen
würde. Jugendwohlfahrtseinrichtungen
würden es auch erleichtern, gewisse
Entscheidungen zu treffen, da es eine
Möglichkeit wäre, hier risikofreier agieren
zu können.
Einen sehr kritischen Punkt möchte ich
noch anmerken: Wir wissen, dass es
gerade im Zusammenhang mit Gewalt in
Familien Situationen gibt, wo man klar
sagen muss, es gibt Frauen, deren größte
Angst es ist, Alleinerzieherin zu sein.
Wenn man mit diesem Hintergrund agiert
und Angst hat, dass man nicht allein
überleben kann und unbedingt einen
Partner sucht, stellt sich die Frage, ob die
Frauen den Partner oder das Kind