Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf
- S.103
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nützig oder gewerblich), in denen die
Stadt Innsbruck Gesellschafterin ist.
3.
4.
5.
Wie sieht eine Statistik, analog der
Statistik im Migrantinnenbericht des
Bundesministeriums für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst, für Innsbruck aus?
Wie sieht eine Statistik, analog der
Statistik im Migrantinnenbericht des
Bundesministeriums für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst, für die
Stadt Innsbruck aus, wenn sie weiters
um die Kategorie Besitzverhältnis
(privat, städtisch, gemeinnützige Bauvereinigung, sonstige juristische Personen) erweitert wird?
Welche Sanierungspläne gibt es in
Wohnbaugesellschaften (gemeinnützig und gewerblich), in denen die
Stadt Innsbruck Gesellschafterin ist,
für Wohnungen der Kategorien C und
D?
Bauten zu oder widersprechen diese
geltenden Vorschriften?
3.
War für eine der Bauten eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) einzuholen?
4.
Wenn ja, wann wurden die erforderlichen Genehmigungen erteilt?
5.
Wenn keine Genehmigungen
vorliegen, wie sieht Ihre weitere Vorgehensweise aus?
6.
Wurden für die Errichtung der Bauten
am gegenständlichen Ort Bäume entfernt?
7.
Falls ja, war für die Entfernung der
Bäume eine Genehmigung notwendig
und wenn ja, lag diese vor?
8.
Falls keine Genehmigung für die
Entfernung der Bäume vorlag, welche
Schritte haben Sie in dieser Angelegenheit gesetzt oder werden Sie setzen?
Mair e. h.
Mair e. h.
21.5
21.6
Tummelplatz, Aufstellung eines
Metallkreuzes mit Sockel, eines
Gedenksteines mit aufgesetzter
Metallplatte sowie einer Bodenplatte mit eingelassenem Sinnspruch, Genehmigung (GR Mair)
GR Mair: Ich stelle folgende Anfrage:
Zum 2.6.2006 wurde am Tummelplatz in
Innsbruck-Amras die vorliegende Anlage
aufgestellt.
Dabei handelt es sich um eine dreiteilige
Anlage, die zum einen aus einem massiven Metallkreuz mit Sockel besteht, zum
anderen in einer Bodenplatte mit eingelassenem Sinnspruch, und zum dritten in
einem fundierten Gedenkstein mit
aufgesetzter Metallplatte.
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Strom- bzw. Gasabschaltung bei Nichteinhaltung
eines Zahlungstermines (GRin
Linser)
GR Linser: Ich stelle folgende Anfrage:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, als
Eigentümervertreterin an die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) heranzutreten und um die Beantwortung folgender
Fragen zu ersuchen:
1.
Bei wie vielen Strom- bzw. GasKundInnen wurde jeweils in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 die
Strom- bzw. Gaslieferung wegen
Säumigkeit der Zahlung eingestellt?
Ich bitte die Frau Bürgermeisterin, folgende Fragen zu beantworten:
a) Davon wie viele private Haushalte?
1.
b) Wie viele gewerbliche Betriebe?
2.
Berührt eine der Bauten städtische
Grundstücke?
Lassen die zugrunde liegenden
Rechtsvorschriften (Widmung, Bebauungsplan, …) die vorliegenden
2.
Nach wie vielen Tagen der Überschreitung des Zahlungstermins erfolgt
a) die erste Mahnung
b) die zweite Mahnung
GR-Sitzung 13.12.2007