Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf
- S.128
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
5 Baustellenkontrollen
5.1 Verbauung der Mühlauer Klamm-Lawine
Projektsgeschichte
In einem Stadtsenatsbeschluss aus dem Jahre 1991 wurde seitens der
Stadtgemeinde Innsbruck bei der Gebietsbauleitung Mittleres Inntal der
Wildbach und Lawinenverbauung (nachfolgend kurz WLV genannt) die
Projektierung der Verbauung der Mühlauer Klamm-Lawine beantragt.
Im Beisein von Vertretern von Stadt, Land, Bund und der WLV fand im
Mai 1998 eine ministerielle Projektsgenehmigung statt. Das Verbauungsprojekt bestand aus der Errichtung zweier Lawinenbremsbauwerke
im Bereich des Mühlauer Grabens. Hauptbestandteil der Bremsen waren fünf grabenparallele, 1,5m dicke, mit Querriegeln versteifte Trapezscheiben aus Beton, an welche Erddämme mit gleicher Neigung angeschüttet wurden.
Voranschlag Finanzierungsschlüssel
Laut Voranschlag der Projektsgenehmigung beliefen sich die Investitionskosten für das Untere Bauwerk auf umgerechnet € 2.906.913,37
(entspricht ATS 40.000.000,00). Bei der Projektsgenehmigung wurde
der Schlüssel für die Finanzierung des Bauvorhabens wie folgt festgelegt: Bund 53%, Land 17% und Stadt Innsbruck 30%. Die Projektsgenehmigung sowie die ausgehandelte Finanzierung fanden im November
1998 Zustimmung im Stadtsenat.
Interessentenbeitrage
Der Stadtgemeinde Innsbruck wurden durch die Gebietsbauleitung der
WLV jährlich Interessentenbeiträge für das Projekt vorgeschrieben. Die
Höhe der Beiträge ergab sich, aufgeteilt nach dem Finanzierungsschlüssel, anhand der voraussichtlichen jährlichen Ausgaben. Im Jahr
2006 betrug dieser Beitrag € 179.100,00. Beginnend mit dem Jahr
2000 wurden in Summe € 871.368,71 an die WLV überwiesen.
ÖBA, BauKG
Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberleitung inklusive
der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) wurden von der Gebietsbauleitung
Mittleres Inntal der WLV wahrgenommen. Da die Arbeitnehmer der
WLV dem Bundesbediensteten-Schutzgesetz unterlagen, war für den
gesamten Ausführungszeitraum kein Baukoordinator bestellt worden.
Die Baustelle wurde dem Arbeitsinspektorat gemeldet und durch einen
Sicherheitstechnischen Präventivdienst besichtigt, im Zuge der Ausführung kam zu es keinem Unfall.
Bauberichte,
Dokumentation
Laut technischer Richtlinie für die WLV waren nach Abschluss jedes
Kalenderjahres Ausführungsnachweise für die Baufelder zu verfassen.
Diese dienten der Dokumentation und inkludierten Pläne, Fotos, Bauberichte etc. Die Ausführungsnachweise der Jahre 2000 – 2005 sowie die
Bau-Kontoblätter der Jahre 2000 – 2006 lagen der Kontrollabteilung
vor.
Kostenerhöhung
Mit Schreiben vom April 2006 wurde durch die WLV beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft um
Kostenerhöhung infolge Baukostensteigerung sowie die Freigabe
Zl. KA-14355/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
5