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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_08-Mai.pdf

- S.22

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- 377 -

bindung der Straßenbahnlinien 1 und 3
zum Tirol Panorama am Bergisel.
GR Buchacher: Das ist keinesfalls eine
Vorleistung zu meinem gestellten Antrag,
aber es ist die Verlängerung der Linie 3 in
die Philippine-Welser-Straße. Das Rondell
soll jetzt aufgelöst werden. Ich habe in
meinem Antrag angeregt, die Linien 1 und
3 zu verbinden. Könnte man nicht die Linie
"W", welche derzeit sinnlos zum Sportund Freizeitpark "Tivoli-Neu" fährt, weiter
zur Linie 3 verbinden? Dadurch hätten wir
einen großen Effekt erreicht.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.5.2011:
1.

2.

3.

Für die Realisierung des Projektes
"Ausbau und Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 in der PhilippineWelser-Straße", erhält die Stadtgemeinde Innsbruck auf Basis des Lageplanes der Verkehrsinfrastrukturplanung ZT-GmbH, Plan
Nr. 09011/11a, vom 24.9.2009, von
Anton Nagiller, eine Teilfläche des
Grundstückes 1636, KG 81102 Amras, im Ausmaß von zirka € 436 m2.
Im Gegenzug erhält Anton Nagiller
eine Tauschfläche im Ausmaß von
zirka 400 m2 aus dem städtischen
Grundstück 579/3 zur Arrondierung
seines Grundstückes 571, allesamt
KG 81102 Amras.
Weiters erhält die Stadtgemeinde Innsbruck auf Basis des Lagesplanes
der Verkehrsinfrastrukturplanung ZTGmbH, Plan Nr. 09011/11a, vom
24.9.2009, von Anna Klement, eine
Teilfläche des Grundstückes 1635 im
Ausmaß von 167 m2 sowie eine Teilfläche des Grundstückes 1634 im
Ausmaß von zirka 73 m2, allesamt
KG 81102 Amras.

4.

Im Gegenzug erhält Anna Klement im
Tauschwege eine Teilfläche des städtischen Grundstückes 579/3 im Ausmaß von zirka 220 m2, zur Arrondierung des Grundstückes 578/1,
KG 81102 Amras.

5.

Mit der Erstellung des Teilungsplanes
wird die Mag.-Abt. I, Information und
Organisation (GIS), beauftragt.

GR-Sitzung 19.5.2011

9.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

9.1

IV 3898/2011
Gülce Adem, Generalsanierung
Schumannstraße Nr. 5

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 27.4.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Miteigentümer des Objektes Schumannstraße Nr. 5, Adem Gülce, für die Generalsanierung einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 22.730,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
9.2

IV 4871/2011
Herke-Fischer Claudia, Sanierung der Kastenfenster Bienerstraße Nr. 9

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.5.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Bienerstraße
Nr. 9, Claudia Herke-Fischer, für die Sanierung der Kastenfenster, einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 8.650,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.