Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_08-Mai.pdf
- S.29
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gen muss, denn letztendlich ist es eine Attacke auf unsere Geldtaschen.
Wir befinden uns in einem Wettbewerb
touristischer Natur. Ich glaube, dass wir
den im Großen und Ganzen ganz gut mit
allen Verbesserungsmöglichkeiten bzw.
mit allen Schwierigkeiten, die es geben
wird, bestehen. Wir dürfen das nicht unterschätzen, denn wir befinden uns gerade
bei Getränken bzw. alkoholischen Getränken in einem Wettbewerb. Wieso sollte
sich der Gast nicht eine gute Flasche
Wein und vielleicht noch ein "Schnapserl"
leisten? Ich glaube nicht, dass dies der
Gesundheit abträglich ist.
Tatsache ist, dass wir in einem Wettbewerb stehen. Wir wissen, dass in Italien
der Wein "eine Stange" weniger kostet als
bei uns.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dort zahlen
sie weniger Steuer.)
Ich gehe jetzt nicht darauf ein, wieso dort
der Wein etwas günstiger ist.
in
a
(Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Das Bier ist in
Italien etwas teurer.)
Das ist richtig! Unabhängig davon bleibt
bestehen, dass wir uns in einem Wettbewerb befinden und die touristische Wirtschaftsleistung nicht zusätzlich belasten
sollten bzw. dürfen.
Eine Steuererhöhung heißt nicht automatisch mehr Einnahmen. Wir sind entschieden gegen die Einführung einer Alkoholgemeindesteuer, weil wir die Wirtschaft
und die Wettbewerbsfähigkeit touristisch
nicht schwächen wollen. Wir glauben,
dass das höchste Niveau einer Steuerbelastung erreicht und den BürgerInnen des
Landes Tirol bzw. der Stadt Innsbruck
mehr nicht zumutbar ist.
GR Dr. Schuchter: Als Steuerberater hat
mich dieses Thema angezündet. Kraft
meiner Profession müsste ich eigentlich
auf den ersten Blick gegen die Einführung
einer Alkoholgemeindesteuer sein, da wir
Steuerberater eigentlich Steuern verhindern sollen. Es ist aber genau das Gegenteil der Fall, da wir Steuerberater froh sind,
dass es Steuern gibt. So gesehen, wäre
die Einführung dieser Alkoholgemeindesteuer als vergleichbare Abgabe wieder
gut.
GR-Sitzung 19.5.2011
In meiner Funktion als Gemeinderat bin
ich auf jeden Fall gegen die Einführung
der Alkoholgemeindesteuer; allerdings mit
"Wenn und Aber". Die Idee ist, den Zustand wieder einzuführen, den wir bis zum
8.3.2000 (Getränkesteuer) hatten. Aufgrund der wechselhaften Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) wäre es möglich, diese für die
Dienstleistung wieder einzuführen.
Zu befürworten ist ein eigenes Abgabenaufkommen der Kommune sicherzustellen.
Das ist eine Zielsetzung, die zu verfolgen
ist. Ob es allerdings Sinn macht, die
Dienstleistung der Gastronomie zu besteuern, denn es könnte genauso gut der
Friseur, Kinobesuch usw. sein. Wir nehmen deshalb die Gastronomie, weil wir
hier Erfahrungswerte haben. Wir haben
ein Team von Getränkesteuerprüfern, die
sehr kundig sind und das durchaus administrieren können. Das ist die Seite, welche zu befürworten ist.
Das, was der Österreichische Städtebund
im Hinblick auf den Alkoholmissbrauch
schreibt, halte ich für ziemlich lächerlich.
Das soll uns nicht aufregen, da der Lenkungseffekt gleich Null ist. Diejenigen, die
viel trinken wollen, kaufen sich den Alkohol im Handel.
Wir haben in Österreich eine Verbrauchssteuer. Beim Bier gibt es zum Beispiel eine Steuer, die an der Quelle beim Bierproduzenten erhoben wird. Hier das Rädchen - wenn man von Steueraufkommen
spricht - nachzudrehen und dies im Finanzausgleich umzuverteilen, wäre ein
einfaches Produkt und würde auch den
Handel treffen.
Ich komme gerade von einer Skitourenwoche aus Island. Dort sind die Preisverhältnisse, mit Ausnahme von Bier und Alkohol, gleich wie bei uns. Butter und Brot
kosten gleich viel wie bei uns, aber das
Bier kostet ungefähr das Dreifache. Es
gibt dort eine sehr hohe Biersteuer, die
aus einer Quelle von ungefähr nur zehn
Brauereien erhoben wird.
Ich halte die negative Entwicklung bei den
Spielcasinos, sei es online oder real, für
viel gefährlicher und bedenklicher. Hier
könnte man noch viel stärker nachbohren,
wobei es bereits die neue Spielbankenabgabe gibt und die Belastung sehr hoch ist.