Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.430
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 64.2)
o
NEOS Innsbruck JS, 27.02.2020
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
nn
ne#s
INNSBRUCK
A 7. Feb. 2020
L> PORI $ 61202#
Geschäftsstelle för Gemeinderat und Stadlsenat
ANTRAG
Parkabgabenverordnung : Anpassung für
motorisierte Roller mit drei R ädern
Der Gemeinderat möge beschlie ß en :
Dass die Innsbrucker Parkabgabenverordnung dahingehend abgeändert bzw. konkretisiert wird
dass motorisierte Dreir äder mit zwei R ädern vorne von der Entrichtung der Parkabgabe befreit
sind.
Begr ündung
In vielen europäischen Städten werden motorisierte Roller mit drei R ädern vermehrt sichtbar und
bewegen sich immer öfter im städtischen Straßenverkehr. Nicht zuletzt aufgrund ihrer guten
Straßenlage und einer erhöhten Sicherheit , durch mehr Stabilität und Wendigkeit werden diese
Fahrzeuge aktuell vermehrt in Österreich zugelassen. Die Rechtslage ist dabei nicht sehr
eindeutig, da die Klassifizierung ob es sich dabei um ein ein- oder mehrspuriges Fahrzeug handelt
von der EU Verordnung Nr .168/ 2013 abhängig ist. Das bedeutet es gibt Modelle, die als
mehrspuriges Fahrzeug und Modelle die als einspuriges Fahrzeug typisiert sind.
Auf den ersten Blick ist dies jedoch nicht erkennbar . Dieser Umstand wird auch beim Thema
Parkabgabenverordnung sichtbar . Die Innsbrucker Parkabgabenverordnung beruht auf dem Tiroler
Parkabgabengesetz 2006. in dem eine Parkgebühr auf das Abstellen “mehrspurige Fahrzeuge" auf
öffentlichen Straßen , bei denen der Parkraum bewirtschaftet wird, geregelt ist und von der Stadt
Innsbruck im Rahmen einer zu erlassenden Verordnung umgesetzt ist
Hier wird die Problematik deutlich, da es unterschiedliche Modelle gibt kann es sich um ein zweiaber auch um ein einspuriges Fahrzeug handeln. Um hier Problemen bei der Einhebung der
Parkgebühr vorzubeugen, würden wir eine generelle Befreiung von den Parkabgaben vorschlagen.
,
Seit 2020 hat die Asfinag auf diese neue Art der Fahrzeugklasse mit einer neuen
Vignettenregelung reagiert und diese als einspurige Fahrzeuge bzw. als Motorräder klassifiziert. In
Innsbruck sind sie aktuell vereinzelt derartige Motorräder sichtbar aber es ist davon auszugehen,
dass sich diese Zahlen im Laufe des heurigen Jahres deutlich erhöhen werden. Diese neuen
Dreir äder - Roller werden auch in unserer Stadt immer beliebter werden, da sie mit Sicherheit und
Komfort punkten Besonders als Alternative zum Auto werden sie in Zukunft vermehrt im
Straßenraum auftreten. (siehe Foto Marktgraben)
NEOS Innsbruck
Innsbruck I lnnsbruck @neos eu
- Kaiserjägerstraße 1 -von6020
3
Sette 1