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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.431

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NEOS Innsbruck JS, 27.02.2020

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INNSBRUCK

PARKEN im juristischen Graubereich
Beim Parken bewegen sich die Fahrzeuglenkerjnnen jedoch bis dato in vielen Stä dten , so auch in
Innsbruck , in einem juristischen Graubereich. Da eine eindeutige Klassifikation alleine durch eine
Draufsicht , durch das jeweilige Kontrollorgan schwierig ist. Ob nun ein Ticket für ein zweispuriges
Fahrzeug oder für ein einspuriges Fahrzeug gelöst werden muss, liegt bis dato in vielen Städten im
Ermessen des Kontrollorgans, welches die Parkgebührenverordnung kontrolliert .
Da man theoretisch als zweispuriges Fahrzeug gilt , jedoch eine Befestigung eines Tickets schwer
m öglich ist , wird es in vielen anderen Stä dten, so auch in Wien als einspuriges Zweirad behandelt
und ist. oft “im Ermessen" aber doch, von der Parkabgabe befreit.

Um für die Bürgerinnen hier Rechtssicherheit bzgl. der Parkabgaben zu schaffen und
Diskussionen vorzubeugen, wäre eine Konkretisierung der Parkabgabenverordnung daher äußerst
sinnvoll und notwendig.

NEOS Innsbruck

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