Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_07-Juni.pdf
- S.46
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le ist derzeit besetzt. Es kann aber immer
wieder Änderungen im Bereich der Stellen
geben. Es könnte zum Beispiel ein Ausdruck der Meinungsbildung sein, dass man
eine allfällige Neubesetzung in einigen Jahren oder wann auch immer (wir haben im
Gemeinderat eine große Fluktuation) durch
eine öffentliche Ausschreibung vornimmt.
Das wäre dann zu entscheiden.
GR Grünbacher: Wir haben jetzt tatsächlich einen Antrag der lautet: Die öffentliche
Ausschreibung zur Neubesetzung der Integrationsstelle (die bereits besetzt ist).
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Aber nicht auf
fünfzig Jahre.)
Wenn es eine neue Stelle gibt, können wir
diese ausschreiben. Diese hier ist besetzt.
Darum habe ich gefragt. Wenn die Stelle
besetzt ist, verstehe ich das nicht und man
muss es anders formulieren.
Inhaltlich ist es in Ordnung. Ich verstehe nur
nicht, dass man eine Stelle ausschreibt, die
bereits besetzt ist.
StR Gruber: Ich habe das verstanden.
GR Grünbacher, Du hast das Vorgehen der
Innsbrucker Grünen nicht verstanden. Das
ist jedoch ein neuer Zustand, der etwas
länger anhalten wird.
Die Innsbrucker Grünen wollten damals die
Bestellung revidieren, welche die Frau Bürgermeisterin zurecht und richtig durchgeführt hat. Sie wollten, dass eine öffentliche
Ausschreibung stattfindet. Das habe ich so
verstanden und wird auch so gewesen sein.
Jetzt ist es schwierig, denn einerseits steht
man noch zu diesem Antrag und andererseits weiß man, dass die Stelle bereits besetzt ist.
Wie im Stadtsenat damit verfahren wird,
muss jetzt nicht im Gemeinderat lange besprochen werden. Ich würde bitten, dass im
Gemeinderat inhaltlich abgestimmt wird, da
ich das Vorgehen einer öffentlichen Ausschreibung nicht für richtig halte, zumal die
Position bereits besetzt wurde.
Wenn inhaltlich darüber diskutiert wird, sollte man zuerst eine Hausberufung umsetzen
und nicht unbedingt eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtmagistrat, welche sich diesem Thema annehmen und
auch die Kompetenz besitzen, sollten zuerst
GR-Sitzung 21.6.2012
die Möglichkeit haben, sich zu bewerben,
bevor öffentlich ausgeschrieben wird.
GRin Mag.a Yildirim: Ich kann dem Antrag
von GRin Dr.in Krammer-Stark, den Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen, durchaus etwas abgewinnen. Auch wenn es etwas knapp und für
manche Kolleginnen und Kollegen missverständlich formuliert ist, sehe ich doch sehr
viele Anhaltspunkte.
Besonders möchte ich auf den letzten Satz
verweisen, dass natürlich personell und in
der Ausstattung daran zu arbeiten ist. Das
war ein wichtiger Punkt und eine Forderung
der SPÖ in den Verhandlungen, wo es um
das Arbeitsübereinkommen ging.
Wir haben gesagt, dass sehr wohl inhaltlich
darüber nachzudenken ist, dieses Referat
(wurde derzeit zwar provisorisch bei der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, belassen, da diese
Stelle momentan besetzt ist) idealerweise
bei der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, anzusiedeln. Dazu gab es in den Gesprächen auch von StR Dr. Platzgummer
Unterstützung. Dadurch sollte diesem Themenbereich die notwendige Gewichtung
gegeben werden und natürlich auch die
finanzielle Aufstockung und etwas umfassendere Ausgestaltung sowie Definition
dieses Referates.
Auf den Punkt gebracht, bedeutet das eine
Aufwertung dieser Stelle und ich plädiere
auf jeden Fall dafür, diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen, da es einfach Sinn
macht.
StR Dr. Platzgummer: Ich kann dem hier
nicht folgen und glaube, dass man die Dinge beim Namen nennen sollte. Es wird versucht, irgendetwas herbeizureden, das
eigentlich nicht vorhanden ist. Es könnte
hier inhaltlich durchaus behandelt werden.
Man möchte es aus der Öffentlichkeit herausnehmen und in den Stadtsenat hineinlegen, damit man nicht den eigenen Antrag
ablehnen muss, da das in der jetzigen Koalition nicht möglich ist.
Ursprünglich wurde der Antrag von den
Innsbrucker Grünen gestellt. Man könnte
durchaus sagen, dass es jetzt nicht mehr in
die Koalition passt und man es nicht verfolgt. Infolgedessen könnte man ihn zurück-