Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_07-Juni.pdf

- S.78

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_07-Juni.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
gestellte Innenstadtkarte einen Betrag von (brutto) € 0,08 zu vergüten
hat. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der IMG dient dieser
als „Kostendeckungsbeitrag“ bezeichnete Vergütungsbetrag der Deckung von Marketingaufwendungen des Vereins im Zusammenhang
mit der Innenstadtkarte.
Vertragliche Abweichung bei der
Weiterverrechnung
– Empfehlung

Bei der von der IMG an die teilnehmenden Betriebe durchgeführten
Weiterverrechnung der von Kunden eingelösten Innenstadtkarten stellte die Kontrollabteilung fest, dass jene Karten, die bei der IVB und beim
Taxiunternehmen eingelöst worden sind, an die teilnehmenden Betriebe mit demselben Verrechnungssatz pro Karte fakturiert werden, wie
diese von der IVB und dem Taxiunternehmen der IMG in Rechnung
gestellt werden. Im Unterschied dazu werden die in Innenstadtgaragen
eingelösten Karten an die teilnehmenden Betriebe mit einem Aufschlag
von (brutto) € 0,09 pro Karte weiterverrechnet. Dieser Aufschlag erklärt
sich einerseits in der Verrechnung des „Kostendeckungsbeitrages“ in
Höhe von (brutto) € 0,08 pro Karte, den die IMG entsprechend der mit
den Innenstadtvereinen abgeschlossenen Vereinbarung an den Verein
Innsbruck-Innenstadt – rund um die Annasäule zu vergüten hat. Zum
restlichen Aufschlag von (brutto) € 0,01 pro Karte informierte der G eschäftsführer andererseits darüber, dass dieser zusätzliche Aufschlag
mit den beiden Innenstadtvereinen mündlich vereinbart worden wäre
und einen Zusatzertrag für die IMG darstellen würde.
Zum Aufschlag von (brutto) € 0,08 zur Refinanzierung des von der IMG
an den Verein Innsbruck-Innenstadt – rund um die Annasäule zu vergütenden Kostendeckungsbeitrages bemerkte die Kontrollabteilung,
dass dieser Aufschlag ebenso wie der Zusatzaufschlag in Höhe von
(brutto) € 0,01 an die teilne hmenden Betriebe nur für Innenstadtkarten
weiterverrechnet wird, welche in Innenstadtgaragen eingelöst werden.
Dies war für die Kontrollabteilung insofern nicht nachvollziehbar, als die
IMG nach den Bestimmungen der Vereinbarung vom 08.08.2007 an
den Verein „für jede von den Betreiberfirmen in Rechnung gestellte
Innsbrucker Innenstadt-Karte“ einen Betrag von (brutto) € 0,08 als Kostendeckungsbeitrag zu vergüten hatte. Die Verifizierung der monatlichen Zahlungen der IMG an den Verein Innsbruck-Innenstadt – rund
um die Annasäule betreffend die Weiterleitung des vertraglich vereinbarten Kostendeckungsbeitrages zeigte, dass die IMG diesen Kostendeckungsbeitrag an den Verein auch nur für die in den Innenstadtgaragen eingelösten Karten berechnet und bezahlt. Insofern ist die in diesem Punkt praktizierte Verrechnung konsistent, stand allerdings nach
Meinung der Kontrollabteilung im Widerspruch zur abgeschlossenen
Vereinbarung.
Zum Zusatzaufschlag von (brutto) € 0,01 pro in Innenstadtgaragen ei ngelösten Karten bemängelte die Kontrollabteilung, dass die Einhebung
dieses Betrages in der zugrunde liegenden Vereinbarung nicht dokumentiert ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, die als Vertragsgrundlage mit den Innenstadtvereinen bestehenden Vereinbarung vom 08.08.2007 entweder an die tatsächlich von der IMG gehandhabte Verrechnungspraxis
anzupassen, oder die Abrechnung nach Maßgabe der in der bestehenden Vereinbarung getroffenen Regelungen durchzuführen. Der Ge-

Zl. KA-10504/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

14