Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_07-Juni.pdf

- S.88

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Basis Geringfügigkeit tätig. Zuletzt wurden während des Weihnachtsmarktes in der Maria-Theresien-Straße als Beitrag der IMG zu den
YOG 3 Mitarbeiter an einem Stand für Fanartikel geringfügig beschäftigt.
Geschäftsführervertrag

Das Dienstverhältnis des mittels Umlaufbeschluss der Gesellschafter
der IMG seit 01.04.2010 bestellten Geschäftsführers ist in Form eines
All-in-Vertrages geregelt. Allerdings lag zum Prüfungszeitpunkt nur ein
nicht unterfertigtes Exemplar des Geschäftsführervertrages vor.
Die im Vertrag festgelegte Bezugsgröße ist wertgesichert und sollte
analog der Gehaltsvalorisierung im öffentlichen Dienst angehoben
werden. Abweichend davon ist die Erhöhung zum 01.01.2011 mit
3,0 % vorgenommen worden. Die Kontrollabteilung empfahl, die Valorisierung des Geschäftsführerbezuges künftig vertragskonform durchzuführen.
Diesbezüglich merkte die IMG an, dass die Gehaltsanpassungen für
die Geschäftsführung und für die Mitarbeiterin in Anlehnung an die
langjährige Praxis im Stadtmarketing durchgeführt worden seien und
auch die früheren Geschäftsführungen die jährlichen Anpassungen in
dieser Höhe vorgenommen hätten. Dies sei auch mit dem Vorsitzenden
des Aufsichtsrates akkordiert. Ab sofort werde für die Geschäftsführung, wie im Vertrag vorgesehen, der Index für den öffentlichen Dienst
als Grundlage verwendet. Etwaige Überzahlungen würden im laufenden Geschäftsjahr bei der Geschäftsführung zum Abzug gebracht werden.

Befugnisse des
Geschäftsführers

Neben den im Gesellschaftsvertrag bzw. im GmbHG definierten Befugnissen und Verpflichtungen sind die Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers im Geschäftsführervertrag präzisiert, insbesondere sind
jene Geschäfte taxativ aufgezählt, welche der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.

Rückersatz von
Ausbildungskosten

Der Dienstvertrag des Geschäftsführers sieht u.a. eine Klausel betreffend den Rückersatz von Aus- bzw. Weiterbildungskosten für den Fall
vor, dass das Dienstverhältnis vor Ablauf der Befristung seitens des
Geschäftsführers gekündigt wird. Nachdem die Geschäftsführerbestellung laut Vertrag als unbefristet gilt, merkte die Kontrollabteilung an,
dass mit Befristung die Bindefrist gemeint sein dürfte. Diese Frist beträgt drei Jahre, wobei innerhalb dieses Zeitraumes eine Abstufung der
Rückzahlungsverpflichtung vorgesehen ist.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass die zulässige Bindungsdauer für den allfälligen Rückersatz von Ausbildungskosten seit März 2006
mit maximal fünf Jahren bzw. in besonderen Fällen mit acht Jahren
festgeschrieben worden ist und empfahl, diese Frist in künftigen Anlassfällen voll auszuschöpfen. Darüber hinaus wurde empfohlen, den
Geschäftsführervertrag umgehend von den Vertragsparteien unterfertigen zu lassen.

Personalakten

Zl. KA-10504/2011

Die für die Beeinflussung des laufenden Entgeltes der Bediensteten
maßgeblich Unterlagen werden von der IMG dem Anfall entsprechend
in Ordnern des jeweiligen Kalender-(Geschäfts)jahres archiviert oder
befinden sich in Verwahrung der mit der Gehaltsabrechnung beauftragten Steuerberatungskanzlei.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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