Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.439

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INNSBRUCK

SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
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A * 6020 Innsbruck
Tel. +43 (512) 5360- 1331
Fax +43 (512) 5360- 1731
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Die zunehmende Verdrängung aus der Stadt zieht zahlreiche Folgen mit sich. Einerseits
zeigen sich schwerwiegende sozialen Folgeerscheinungen, indem bspw. zahlreiche mittelständische Familien aus Innsbruck ins Umland verziehen müssen. Dies hat auch negative

Auswirkungen auf die Verkehrsproblematik in unserer Stadt. Menschen, die ihren Lebensund Arbeitsmittelpunkt in Innsbruck haben, müssen von immer weiter weg in die Stadt pen-

deln.

Deshalb benötigt es neben dem geförderten Wohnbau einen weiteren starken stä dtischen
Ansatz, um auch am privaten Markt mitmischen zu k önnen und vor allem sicherzustellen,
dass die errichteten Wohnungen auch der dauerhaften Wohnnutzung zugeführt werden.
Hierbei geht es um ein Wohnungsangebot für Menschen, die nicht die Vormerkkriterien für

die stä dtische Vergabe erfüllen. Vor allem junge Familien mit besserem Einkommen, aber

auch Alleinstehende nach Trennungen kommen für ein solches Angebot als Zielgruppe in
Frage.

Durch dieses stetig wachsende Mietangebot sollen in Konkurrenz zum freien Mietmarkt Angebote für Innsbruckerinnen und Innsbrucker geschaffen werden. Es sind diese Wohnungen

mit langfristigen (möglichst unbefristeten) Mietverträgen zu vergeben, um den Bewohnerinnen Planungssicherheit zu ermöglichen. Die Mietpreiskalkulation soll sich nach kostendeckenden Kriterien richten, um die Investitionssummen mit den Mieteinnahmen in einem

vernünftigen Zeitraum decken zu k önnen (30 - 40 Jahre).

Dieser Ansatz ist keineswegs als Konkurrenz zum geförderten Wohnbau zu sehen. Sämtliche Grundstücke welche zu wohnbauförderungswürdigen Konditionen erworben werden

k önnen, sollen in Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern auch für den
geförderten Wohnbau entwickelt werden. Auch sollen noch nicht bebaute Flächen im Eigentum der Stadt Innsbruck oder der HG für den geförderten Wohnbau herangezogen werden.

Andere Flächen hingegen, die aufgrund von Bebauungsplanänderungen von städtischen

Gesellschaften erworben werden können, oder Flächen, die zu marktüblichen Preisen erworben worden sind, sind für den geförderten Wohnbau ungeeignet. Daher sind solche Flä-

chen im Sinne dieses Antrags mit einer Mietwohnbebauung zu sich selbst finanzierenden
Konditionen zu entwickeln.

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