Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_07-Juni.pdf

- S.110

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tungen für die Stadt Innsbruck ausdrücklich betont wird. Im Anhörungsverfahren dazu wurde der Kontrollabteilung versichert, dass künftig
mögliche Skontoabzüge im fachlich zuständigen Referat „Schulverwaltung“ genau überprüft werden.
Betreuung städt. Turnhallen bei Wochenendund Ferienveranstaltungen

Im Zuge der Belegkontrollen hat die Kontrollabteilung eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Sport über die Rückerstattung von Personalkosten an die Innsbrucker Immobiliengesellschaften überprüft,
welche diese aus Anlass der Betreuung der städt. Turnhallen bei Wochenend- und Ferienveranstaltungen für die von ihr beauftragten Hallenwarte aufzuwenden hatte.

Vereinbarung mit der
Stadtgemeinde Innsbruck

In diesem Zusammenhang hat die Stadtgemeinde Innsbruck mit der
IISG, welche mit der organisatorischen Abwicklung der Hallenbetreuung beauftragt ist, am 09.12.2003 eine Vereinbarung über das Verrechnungsprocedere der im Rahmen der Hallenaufsicht bei obigen
Veranstaltungen anfallenden Personalkosten, einerseits zwischen der
IISG und den Vereinen und andererseits zwischen der IISG und der
Stadt Innsbruck, abgeschlossen.
Hinsichtlich der Kosten wurde festgelegt, dass dem Hallenwart pro
Stunde ein Betrag in der Höhe von brutto € 20,31 ausbezahlt wird. Dieser von der städt. Besoldung berechnete Bruttobetrag soll sicherstellen,
dass die als Hallenwarte verwendeten Personen zumindest € 8,00 netto pro Stunde erhalten. Im Referat Besoldung waren detaillierte Berechnungsgrundlagen dieses Stundensatzes allerdings nicht (mehr)
verfügbar.

Personalkostenanteil
der Vereine

Der für die Funktion als Hallenwart verfügbare Personenkreis rekrutiert
sich derzeit sowohl aus städt. Bediensteten, als auch aus Bediensteten
der IIG & Co KG sowie aus freien Dienstnehmern. Die Auszahlung der
aus dieser Tätigkeit resultierenden Vergütungen erfolgt bei städt. Bediensteten über das Referat Besoldung, für Bedienstete der IIG & Co
KG und Dritte (freie Dienstnehmer) ist die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung beauftragte IKB AG zuständig.
Der von den Vereinen zu tragende Personalkostenanteil wird vom
Stadtsenat im Rahmen der Tariffestlegung für die städt. Sportanlagen
festgesetzt und beläuft sich für die Jahre 2011 und 2012 auf € 9,17
zzgl. 20 % USt (€ 11,00 brutto). Die Verrechnung erfolgt laufend, indem
den Vereinen unmittelbar nach durchgeführter Veranstaltung durch die
IISG sowohl die Hallenmiete, als auch der Personalkostenanteil für den
Hallenwart in Rechnung gestellt wird.

Restpersonalkosten

Zl. KA-02635/2012

Die Differenz zwischen dem den Vereinen pro Hallenwartstunde angelasteten Eigenanteil von derzeit € 9,17 netto und dem in der Vereinb arung vom 09.12.2003 definierten Bruttostundensatz von € 20,31 wird
dem Amt für Sport der MA V zweimal jährlich zur Refundierung vorgeschrieben. Diese Rückersätze werden über die Vp. 1/269000-757130
„Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen – Lfd. Transferzahlung
Sportveranstaltungen“ abgewickelt. Die Verrechnung erfolgt getrennt
nach Hallenwarten aus dem Mitarbeiterbestand der IIG & Co KG bzw.
freien Dienstnehmern und solchen aus dem städt. Bedienstetenstand.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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