Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf
- S.27
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5.4
I-OEF 140/2009
Entwicklungs- und Gestaltungskonzept "Sportspange Igls" im
Bereich der Talstation der Patscherkofelbahn, Umsetzungspläne der vorgesehenen Verwirklichung
Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtteilausschusses Igls vom 21.10.2009:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck
möge durch Zuweisung an den Projektausschuss in Verbindung mit dem
Sportausschuss prüfen, inwieweit die
Umsetzungspläne der laut Stadtsenatsbeschluss vom 9.7.2008 vorgesehenen
Verwirklichung des Entwicklungs- und
Gestaltungskonzeptes "Sportspange Igls"
in einer abgeänderten, dem Budget der
Stadt Innsbruck verträglichen Variante
schrittweise umgesetzt werden können.
Dieses größere Projekt wurde einmal
angedacht und mit dem Stadtteilausschuss entwickelt. Die Budgetverhandlungen haben heuer gezeigt, dass alles
hinterfragt werden muss und letztendlich
muss quasi die Kompatibilität mit den
budgetären Mitteln gegeben sein. Das ist
natürlich bei diesem Projekt auch so.
Im Antrag steht die Zuweisung an den
Projektausschuss, aber ich glaube, man
sollte sagen, dass für dieses Projekt im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2010
keine Mittel vorgesehen werden.
Ich erinnere zum Beispiel an die Kunstschule oder an das Haus der Alpen. Das
heißt aber nicht, dass dies keine guten
Projekte wären, aber sie wurden aufgrund
der finanziellen Lage verschoben, da
andere Dinge vordringlicher waren.
StR Kaufmann: Ich würde gerne, wie wir
es bereits bei dem Garderobengebäude in
der Reichenau gehandhabt haben, sowohl
den Sportausschuss als auch den
Projektausschuss damit befassen.
Wie die Frau Bürgermeisterin richtig
gesagt hat, ist im nächsten Jahr kein Geld
für das Entwicklungs- und Gestaltungskonzept "Sportspange Igls" im Bereich der
Talstation der Patscherkofelbahn,
vorgesehen.
GR-Sitzung 19.11.2009
Wir reden hier von zirka € 1,2 Mio. Aufgrund einer Verhandlung in Igls in der
letzten Woche könnte sich eine neue
Situation betreffend "Jugendtreff" ergeben,
da das ein Bestandteil der Sportspange
Igls ist. Dies sollte neu abgeklärt werden
und in diesem Sinne bitte ich, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtteilausschusses Igls
vom 21.10.2009 wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
6.
I-Präs. 487e/2009
Änderung der Friedhofsordnung
für die städtischen und nichtstädtischen Friedhöfe, Anpassung an die EU-Dienstleistungsrichtlinie und Änderungen im
Technischen Anhang
Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 3.11.2009,
1.
beiliegenden Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Friedhofsordnung für die städtischen
und nichtstädtischen Friedhöfe geändert wird sowie
2.
beiliegenden Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Friedhofsgebührenordnung für die
städtischen Friedhöfe in Innsbruck
geändert wird, zu genehmigen
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Der
erste Punkt betrifft die Anpassung an die
EU-Dienstleistungsrichtlinie. Bisher war in
der Friedhofsordnung folgende Bestimmung enthalten: Wenn ein Gewerbetreibender (Gärtner oder Steinmetz) Arbeiten
auf den Friedhöfen durchführt, muss er die
Genehmigung der Friedhofsverwaltung
einholen. Das heißt, dass er einen Antrag
stellen und eine Stempel- und Bearbeitungsgebühr bezahlen muss.
Diese Bestimmung ist eindeutig gegen die
Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen