Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.35

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- 699 -

GR Praxmarer, StR Dipl.-HTL-Ing. Peer)
über den Antrag der Mag.-Abt. III, Stadtplanung/FWP, vom 7.9.2009, abgestimmt.
Damit gilt der Antrag im Sinne des § 53
Abs. 2 Geschäftsordnung des Innsbrucker
Gemeinderates und seiner Ausschüsse
als abgelehnt.
Da der Bauausschuss keine weitere
Empfehlung abgegeben hat, obliegt es
dem Gemeinderat, ob der Empfehlung der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung/FWP, vom
7.9.2009, entsprochen wird. Diese lautet
wie folgt:
Mehrheitsbeschluss (gegen 2 FREI,
2 FPÖ, 2 Liberales Innsbruck,
GR Abenthum, GR Eberharter, GR Haller,
GR Kritzinger, GR Ing. Krulis und
GR Wanker; 12 Stimmen):
Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. HÖ - F23, Hötting, Bereich nördlich
Steinbruchstraße 6, (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1,
Zeichn. Nr. 2925), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006 wird nicht beschlossen.
Das Verfahren wird eingestellt.

18.

Einbringung von dringenden
Anfragen

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt mit,
dass innerhalb der vorgesehenen Frist vier
dringende Anfragen eingelangt sind, deren
Beantwortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Er
bringt daraufhin diese Anfragen zur
Kenntnis.

18.1

I-OEF 154/2009
Novellierung des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck
1975, Zuständigkeit nach Rücktritt, Anzahl der Sitzungen der
koalitionsinternen Arbeitsgruppe, Vorlage eines konkreten Novellierungsvorschlages (Die
Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger verliest
die dringende Anfrage der Innsbrucker
Grünen:

GR-Sitzung 19.11.2009

Bereits mehrmals haben die Innsbrucker
Grünen mittels dringender Anfragen
versucht, für den Gemeinderat Informationen über den koalitionsinternen Beratungsstand in Sachen Stadtrechtsreform
zu erhalten. Nicht nur das Koalitionsübereinkommen aus dem Jahr 2006 misst
einer solchen Reform oberste Priorität bei,
auch LAbg. Klubobmann Ernst Pechlaner
hat anlässlich seiner Neuwahl als Vorsitzender der SPÖ Innsbruck die "Alleinherrschaft der Bürgermeisterin" kritisiert und
ein neues, modernes Stadtrecht als
überfällig bezeichnet. Offenbar ein Appell
auch an seine eigenen Innsbrucker
GenossInnen, die ja bekanntlich in der
Koalition und damit auch in der koalitionären Stadtrechtsarbeitsgruppe sitzen.
In Beantwortung der letzten Anfrage der
Innsbrucker Grünen in der Causa im
Februar 2009 meinte der ehemalige
Vizebürgermeister, Obmann des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses und Koalitionskoordinator Mag.
Dr. Platzgummer Folgendes:
"Die Anfrage bezieht sich im Wesentlichen
darauf, wie weit die Arbeiten bezüglich
der Novellierung des Stadtrechts der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
fortgeschritten sind; konkret wie viele
Sitzungen seit Juli 2008 stattgefunden
haben und wann man damit rechnen
kann, dass sie im Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss und dann im
Gemeinderat zur Behandlung gelangen
können. Es ist so, dass man verschiedene
Gespräche führt und verschiedene
Themen abzuhandeln hat, weil immer
wieder neue Themen dazukommen.
Zuletzt zum Beispiel, ob das Fotografieren
durch Mitglieder des Gemeinderates
erlaubt ist oder nicht, ob man das irgendwann einmal erlauben sollte oder nicht
und wie man mit solchen Themen
umgehen soll. Das dauert natürlich einige
Zeit.
Es finden laufend Gespräche zwischen
den Koalitionspartnern statt. Verschiedenste Themen hinsichtlich der Kompetenzen des Gemeinderates, Stadtsenates
und der Frau Bürgermeisterin aber auch
Themen wie Notrechtsbefugnisse und
Fragen zur Geschäftsordnung wurden
bereits weitgehend behandelt. Weitere