Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.42

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2009_10-November.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 706 -

getätigt bzw. mögliche Synergien berücksichtigt werden.

19.4

I-OEF 174/2009
Sommerkindergärten, Neugestaltung der Tarife (GRin
Dr.in Krammer-Stark)

GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich stelle
folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
Bei der aktuell laufenden Neugestaltung
der Tarife für den Sommerkindergarten
wird speziell auf die Gruppe von bisher
rund 130 Eltern im Jahr Rücksicht
genommen, die nach dem alten Tarifschema der Stadt Innsbruck die Ermäßigungsstufe II erhalten hat. Sinnvoll wäre
eine Pauschalierung des neuen Tarifs auf
nicht höher als € 10,-- pro Woche, ebenso
wie eine Reduzierung des Essenbeitrags
auf € 2,-- für diese Gruppe von Eltern.
Dr.in Krammer-Stark e. h.
Laut Auskunft der Mag.-Abt. V, Kinderund Jugendbetreuung, wird derzeit daraus ergibt sich auch die Dringlichkeit
des Antrages - an der neuen Tarifgestaltung der Sommerbetreuung in den
städtischen Kindergärten gearbeitet. Die
Überlegungen gehen dahin, sowohl eine
Pauschale von € 19,-- bis € 25,-- pro
Woche einzuführen, als auch die Essensbeiträge mit € 3,-- pro Essen zu pauschalieren.
Wie bis zum Kindergartenjahr 2008/2009
üblich, war es auch für den Sommerkindergarten möglich, eine Ermäßigung der
Tarife sowie der Essensbeiträge nach
zwei Stufen zu beantragen. Demnach
bezahlten Eltern für eine Woche Sommerkindergarten der Ermäßigungsstufe II
€ 8,33 und für ein Essen € 2,06.
Wer beispielsweise fünf Wochen lang (das
ist die durchschnittlich am häufigsten in
Anspruch genommene Zeitspanne für die
sommerliche Kinderbetreuung in der Stadt
Innsbruck) die Betreuung im Sommerkindergarten in Anspruch nahm, bezahlte
nach dem alten Tarifschema in der
Ermäßigungsstufe II inklusive Essensbeitrag € 93,15.
GR-Sitzung 19.11.2009

Nach der neuen Tarifgestaltung würden
sich diese Kosten verdoppeln: Demnach
bezahlen Eltern mit einem Pauschaltarif
von € 19,-- und € 3,-- für ein Essen für
insgesamt fünf Wochen € 170,--. Bei
€ 25,-- pro Woche in der gleichen Betreuungszeit sogar € 200,--.
Wie eine Anfragebeantwortung in der
Sitzung des Gemeinderates vom
22.10.2009 ergeben hat, haben in den
letzten fünf Jahren je rund 130 Mütter und
Väter die Ermäßigungsstufe II, das ist eine
Verringerung des Tarifs um zirka 60 %,
erhalten. Es darf angenommen werden,
dass es gerade diese Eltern sind, die als
Menschen mit niedrigem Einkommen
und/oder als AlleinerzieherInnen die
Sommerkinderbetreuung dringend
benötigen, gerade auch unter den aktuell
am Arbeitsmarkt herrschenden schwierigen Bedingungen.

19.5

I-OEF 175/2009
Städtische Kindergärten,
Elternvertretung, Verankerung
im neuen Tiroler Kinderbildungsund Betreuungsgesetz (GRin
Dr.in Krammer-Stark)

GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich stelle
folgenden dringenden Antrag:
Die Frau Bürgermeisterin bzw. der
ressortzuständige Stadtrat werden
ersucht, an die Tiroler Landesregierung
bzw. die ressortzuständige Landesrätin mit
der Bitte heranzutreten, die Elternvertretung in Kindergärten im neuen Tiroler
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz zu
verankern.
Dr.in Krammer-Stark e. h.
Derzeit - daraus ergibt sich auch die
Dringlichkeit des Antrages - befindet sich
das neue Tiroler Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetz in Ausarbeitung.
Darin sollen die Vorschläge des Bundesübergreifenden BildungsRahmenPlans
2009, ausgearbeitet vom Charlotte-BühlerInstitut, zur Institutionalisierung der
"Bildungs- und Erziehungspartnerschaft"
zwischen KindergartenpädagogInnen und
Eltern Eingang finden. Als Mitverfasser
bekennt sich darin das Land Tirol dazu,