Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf
- S.51
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Sämtliche Aktienanteile wurden abgestoßen, den Fondsmanagern die Provisionen
gekürzt und die jährlichen Ausgleichszahlungen aus dem Budget der Stadt
Innsbruck auf € 4,5 Mio. aufgestockt.
Gehorsam des Hundes und die Sozialverträglichkeit zu erlernen und zu beherrschen. Das Verantwortungsbewusstsein
der HundehalterInnen wird zusätzlich
gestärkt.
Zum 5.5.2009 stellte Innsbrucks Finanzdirektor Dr. Hörnler den Stadtsenatsmitgliedern einen Status-Quo-Bericht zur
Fondssituation vor. Zu diesem Stichtag
stand der Fonds R 179 bei € 99,2 Mio. an
Barwert - ein Plus von € 600.000,-- (0,6%),
jedoch noch immer in seiner Performance
rund drei Prozent hinter den Zielvorgaben.
In Summe (Fonds und ImmobilienVeranlagungen) reduzierte sich die
Pensionslücke um € 2,3 Mio. auf nunmehr
€ 64,4 Mio., bestätigte Dr. Hörnler. Aus
dem Fonds selbst resultiert eine Finanzierungslücke von € 17,4 Mio. Bgm.in Zach
versicherte aber, dass "die Pensionen
gesichert" seien.
In mehreren Städten wurde der Hundeführerschein in verschiedenen Modellen
bereits eingeführt. Hierzu gehören Wien
(freiwillig), Salzburg, Mödling und Baden.
Derzeit wird auf Grund des letzten
tödlichen Vorfalls in Niederösterreich die
generelle Einführung eines Hundeführerscheins geprüft.
19.11 I-OEF 181/2009
GR Kritzinger: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeicherInnen folgenden
dringenden Antrag:
Einführung eines "Hundeführerscheines" und einer Hundehalteverordnung (GRin Volderauer)
GRin Volderauer: Ich stelle gemeinsam
mit meinem Mitunterzeichner folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge die Einführung eines
"Hundeführerscheins" für die Stadt
Innsbruck in Form einer Verordnung auf
Grundlage des LGBl. Nr. 60/1976 i. d. F.
LGBl. Nr. 5/2005 § 6a Abs. 1, verordnen.
Gleichzeitig soll eine zusammenfassende
Verordnung alle bisher gültigen Gesetze
zur Hundehaltung in der Landeshauptstadt
Innsbruck ersetzen. In weiterer Folge soll
geprüft werden, ob eine generelle
Maulkorbpflicht bei verhaltensauffälligen
Hunden möglich ist.
Volderauer und Mag. Kogler, beide e. h.
Hundebisse durch verschiedene Hunderassen führen häufig zu schweren
Verletzungen, insbesondere bei Kleinkindern. Diese können durch einen richtige
Hundehaltung und eine adäquate Ausbildung verringert werden. Ziel des Hundeführerscheines ist laut dem Österreichischen Kynologenverband (ÖKV), das
Wissen über die Hundehaltung, den
GR-Sitzung 19.11.2009
19.12 I-OEF 182/2009
Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte, Distanzierung
vom Urteil bezüglich Verletzung
der Religionsfreiheit durch das
Anbringen von Kreuzen in Schulen (GR Kritzinger)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat vor kurzem
ausgesprochen, dass durch das Anbringen von Kreuzen in Schulen das Menschenrecht der Religionsfreiheit verletzt
wird.
Der Innsbrucker Gemeinderat nimmt diese
Erkenntnis mit Verwunderung auf.
Der Gemeinderat distanziert sich inhaltlich
davon, weil es nicht Ausdruck richtig
verstandener Religionsfreiheit sein kann,
historisch gewachsene religiöse Bräuche
oder Symbole abzuschaffen bzw. sie aus
dem öffentlichen Raum zu verbannen.
Kritzinger, Eberharter, Haller und
Mag.a Mayr, alle e. h.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
unterbricht um 18.15 Uhr die Sitzung und
setzt die Beratungen nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit um 18.45 Uhr
wieder fort.