Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.65

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2009_10-November.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 729 -

dern ihre eigene Geschichtswahrheit
zusammen zimmern.
GR Mag. Denz: Ich bin froh, dass wir
zumindest von einer Seite eine Stellungnahme gehört haben und möchte mich
dafür bedanken. Ich bin auch froh, dass
der Kontrollausschuss eine Prüfung
vornehmen soll und beantrage
die Annahme des Antrages.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger;
gegen 8 GRÜNE, 2 FPÖ, 2 Liberales
Innsbruck und GR Weiskopf; 13 Stimmen):
Der Antrag wird dem Inhalte nach
abgelehnt.

20.11 I-OEF 181/2009
Einführung eines "Hundeführerscheines" und einer Hundehalteverordnung (GRin Volderauer)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Volderauer und Mitunterzeichner eingebrachten Antrag (Seite 715)
wurde die Dringlichkeit zuerkannt.
GRin Volderauer: Ich ersuche um
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

20.12 I-OEF 182/2009
Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte, Distanzierung
vom Urteil bezüglich Verletzung
der Religionsfreiheit durch das
Anbringen von Kreuzen in Schulen (GR Kritzinger)
Der von GR Kritzinger und MitunterzeichnerIn eingebrachte dringende Antrag
(Seite 715) wird von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger mit folgender Begründung a
limine zurückgewiesen:
GR-Sitzung 19.11.2009

Dieser dringende Antrag hat zum Ziel,
eine Erkenntnis des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte in
Frage zu stellen und widerspricht dadurch
den österreichischen Grundgesetzen.
GR Kritzinger: Ich bin mit der a limine
Zurückweisung meines Antrages absolut
nicht einverstanden. Wenn man in diesem
Gemeinderat eine Kritik gegenüber einen
Gerichtshof nicht anbringen kann, wo sind
wir denn dann? Wir erleben ständig, dass
auch dort menschliche Fehler passieren.
Wir haben das Recht darüber zu diskutieren. Mein Antrag ist kurz, präzise und
beinhaltet eine Aussage. Genau diese
Dinge werden von einem Antrag verlangt.
Daher ersuche ich darum, dass zumindest
über diese Zurückweisung diskutiert wird.
Ich bedauere, dass gerade Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger dieses Wort in den
Mund nimmt und den Antrag zurückweist,
wo er doch viele Tausende Menschen in
unserem Land interessiert. Ich habe nichts
einzuwenden, wenn die Mehrheit des
Gemeinderates abstimmt, dass der Antrag
nicht interessant ist. Ich habe einen
präzisen Antrag mit einer eindeutigen
Aussage formuliert, daher hat er eine
Daseinsberechtigung.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dieser
Antrag ist eindeutig gesetzwidrig. Jede/r
kann dazu seine Meinung sagen und Du
hast Deine Meinung durch die Einbringung
Deines Antrages im Gemeinderat kundgetan. Es ist ein Unterschied, wenn hier
Meinungen der einzelnen Mitglieder des
Gemeinderates vorgetragen werden, aber
wir können nicht einen Beschluss fassen,
der sich gegen ein Erkenntnis des
Obersten Gerichtshofes und gegen die
Verfassung wendet. Ich beende damit die
Diskussion.
Bgm.in Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.