Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf
- S.66
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21.
Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen
21.2
I-OEF 153/2009
Novellierung des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck
1975, Zuständigkeit nach Rücktritt, Anzahl der Sitzungen der
koalitionsinternen Arbeitsgruppe, Vorlage eines konkreten Novellierungsvorschlages (Die
Innsbrucker Grünen)
Riesenrundgemälde, Liegenschaft in EZ 1143, Grundbuch
81113 Innsbruck, Grundstücksadresse Rennweg 39, Nachnutzung der denkmalgeschützten
Rotunde, Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Tirol
und der Stadtgemeinde Innsbruck, Einberufung einer Expertengruppe (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt
zur dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 699) Folgendes mit:
Bgm.in Zach teilt zur dringenden Anfrage
der Innsbrucker Grünen (Seite 700)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Ich gehe davon aus, dass in
jeder Koalitionspartei eine Person dafür
zuständig ist. Der Obmann des
Rechtsausschusses, GR Dr. Schuchter,
wird sich hier einbringen müssen, aber wir
werden das für unsere Fraktion noch
abklären.
Zu Frage 1.: Bei dieser Frage bezieht man
sich auf eine Aussage von LRin
Dr.in Palfrader im Tiroler Landtag. Ich
werde diese Kooperationsvereinbarung
vorlesen:
21.1
I-OEF 154/2009
Zu Frage 2.: Die genaue Anzahl kann man
nicht sagen, weil es teilweise wechselnde
Besetzungen gab. Es sind nicht von jedem
Koalitionspartner immer dieselben
VertreterInnen geschickt worden. Ich
schätze, dass wir zwischen fünf und sechs
Sitzungen hatten.
Zu Frage 3.: Keine.
Zu Frage 4.: Es wird wohl niemand
ernsthaft glauben, dass man Vorschläge
aus einer koalitionsinternen Arbeitsgruppe,
welche aber noch nicht bei allen Fraktionen die volle Zustimmung gefunden
haben, im Zuge einer Anfrage im Gemeinderat vorlegt.
Zu Frage 5.: Das ist derzeit nicht absehbar, aber wir werden uns koalitionsintern
neben vielen anderen Themen auch mit
der Stadtrechtsnovelle befassen. Derzeit
arbeiten wir sehr intensiv an Bebauungsplänen in den Bereichen Arzl-Ost, ArzlSüd und Allerheiligen.
Kooperationsvereinbarung über die
Nachnutzung des Gebäudes "Objekt
Riesenrundgemälde“ abgeschlossen
zwischen dem Land Tirol, vertreten durch
die Tiroler Landesregierung, diese
vertreten durch Frau Landesrätin Dr.in
Beate Palfrader, Eduard-Wallnöfer-Platz 3,
6020 Innsbruck, einerseits und der Stadt
Innsbruck, vertreten durch Frau Bürgermeisterin Hilde Zach, Rathaus, Maria-TheresienStraße 18, 6010 Innsbruck, andererseits
folgenden Inhaltes:
Präambel
Das Land Tirol erwirbt von der RaiffeisenLandesbank Tirol AG die Liegenschaft in
EZ 1143 Grundbuch 81113 Innsbruck,
Grundstücksadresse Rennweg 39, 6020
Innsbruck.
Auf EZ 1143 Grundbuch 81113 Innsbruck
befindet sich das Gebäude "Objekt
Riesenrundgemälde" in dem das Kolossalgemälde "Schlacht am Bergisel"
untergebracht ist. Auch dieses Kolossalgemälde steht im Eigentum der RaiffeisenLandesbank Tirol AG. Das Kolossalgemälde wird dem Land Tirol schenkungsweise überlassen. Das Gebäude wird vom
Land Tirol auf Grund eines Kaufvertrages
erworben.
Das Land Tirol hat von Juli 2006 bis
Oktober 2006 einen anonymen EU-weit
offenen baukünstlerischen Wettbewerb
GR-Sitzung 19.11.2009