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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.68

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21.3

I-OEF 156/2009
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Projekt "Innkraftwerk
Telfs", Festhalten am geplanten
Standort, Auswirkungen, Amortisation, Kosten (Die Innsbrucker
Grünen)

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 701) Folgendes mit:
Zu Frage 1.1: Zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens im
Jahre 2006 lag nur eine prinzipielle
Machbarkeitsstudie vor. Die IKB hat im
Jahr 2007 namhafte Sachverständige mit
der Erstellung eines Vorprojektes beauftragt. Unter der Voraussetzung einer
vernachlässigbaren Beeinflussung des
Schutzgebietes hat sich jene Variante als
wirtschaftlichste ergeben, welche schlussendlich als Vorprojekt bei der Behörde
eingereicht wurde.
Die Investitionskosten wurden im Gegensatz zur Machbarkeitsstudie mit einer
höheren Genauigkeit ermittelt und durch
eine Risikovorsorge für unvorhersehbares
ergänzt.
Erklärung zur Fallhöhe: Auch beim
aktuellen Projekt variiert die Fallhöhe je
nach zufließender Wassermenge des Inn,
obwohl das Stauziel konstant bei
627,30 müA ist. Das liegt in der Natur der
Sache. Bei 220 m³/s ergibt sich daher eine
Fallhöhe von 7,35 m.
Die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerkes
wurde von den Experten für mehrere
Szenarien berechnet, mit dem Ergebnis,
dass die aktuelle Projektvariante für die
IKB wirtschaftlich ist.
Zu Frage 1.2: Je nach Varianz der
Strompreise an der Börse, der Investitionskosten und der Finanzierung ergibt
sich eine mittlere Amortisationszeit von
25 Jahren.
Zu Frage 1.3.1: Nein, die Gemeindewerke
Telfs sind noch nicht beteiligt. Die
Beteiligung kann im Zuge einer Gesellschaftsgründung erfolgen, welche nach
Erhalt der Genehmigungsbescheide ins
Auge gefasst wird.

GR-Sitzung 19.11.2009

Zu Frage 1.3.2: Es gibt derzeit keine
vereinbarte Beteiligungshöhe mit GWT,
noch gibt es einen Beteiligungsbetrag
seitens GWT und auch keine Zinszusage.
Es besteht lediglich die Zusage an GWT
sich mit maximal 25 % plus 1 Aktie an
dem Projekt zu den noch festzulegenden
Bedingungen beteiligen zu können.
Zu Frage 1.3.3: Entfällt, siehe Antwort zu
Frage 1.3.2.
Zu Frage 2.: Ja, da die (geringfügige)
Verbesserung der Schwallsituation,
welche auf der Homepage des lnnkraftwerkes beschrieben ist, mit dem jetzt
eingereichten Vorprojekt erzielt wird und
nicht mit der Vorstudie.
Zu Frage 3.1: Zwischen den Vereinbarungen IKB und GWT und uns nicht bekannten Vereinbarungen zwischen TIWAG und
GWT gibt es keinerlei Zusammenhang,
womit sich diese Frage erübrigt. Weiters
impliziert Frage, dass das gegenwärtige
Projekt ökologisch nicht vertretbar sei dies wird von der IKB zurück gewiesen.
Die Umweltverträglichkeit des geplanten
Kraftwerkes und die Vereinbarkeit mit dem
bestehenden Landesschutzgebiet wurden
in umfangreichen Gutachten geprüft und
positiv beurteilt.
Zu Frage 3.2: Entfällt, siehe Antwort zu
Frage 3.1.
Zu Frage 3.3: Die IKB verfolgt das Projekt
Telfs.
Zu Frage 4: Der Strommarkt ist - wie
bekannt - völlig liberalisiert. Die Bewohnerlnnen von Telfs können ihren Stromlieferanten frei wählen und nur vom gewählten Stromlieferant hängt ihr Stromtarif ab.

21.4

I-OEF 155/2009
Verein Innsbrucker Sommerspiele, Offenlegung der Verwendung
der Mittel an die einzelnen Vereine (Die Innsbrucker Grünen)
(Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Zach: Ich habe mich in dieser
Causa sehr genau erkundigt und darf
vorausschicken, dass es sich um keinen
Beschluss des Kulturausschusses handelt.
Ich würde darum bitten, dass sich