Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.82

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Anhörungsverfahren

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind schriftliche Stellungnahmen
zu den Bemerkungen und Feststellungen der Kontrollabteilung eingeholt worden.
3 Ordentlicher Haushalt

Fristeneinhaltung

Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2008 erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Innsbrucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Budgets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine Einwendungen erhoben worden.

Sollüberschuss

Die für 2008 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 279,831 Mio.
erhöhten sich im Rahmen der Jahresrechnung um 3,8 % auf
€ 290,547 Mio. An Ausgaben waren € 281,738 Mio. vorgesehen; sie
nahmen mit einem Wert von € 290,050 Mio. um 2,9 % zu. Der
präliminierte Zuschussbedarf von € 1,907 Mio. konnte somit in einen
Sollüberschuss von € 0,497 Mio. umgekehrt werden.

Beilagen zum
Voranschlag bzw.
Rechnungsabschluss

Hinsichtlich des ehemaligen Nachweises „über die (veranschlagten)
Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften“ ergaben sich auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen ab
dem Finanzjahr 2008 sowohl in der Bezeichnung als auch in der inhaltlichen Aufbereitung des Nachweises Änderungen. Nachdem diese Neuerungen weder im Voranschlag noch im Rechnungsabschluss des Jahres 2008 berücksichtigt worden sind, empfahl die Kontrollabteilung,
eine den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechende
Adaptierung vorzunehmen. Die Abteilungsleitung der MA IV informierte
in ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme darüber, dass für den Rechnungsabschluss 2009 und den Voranschlag 2010 eine Anpassung bereits durchgeführt worden sei.

Vergleich VoranschlagRechnung

Der Gemeinderat hat am 28.2.1985 das Ausmaß der gemäß § 15 Abs.
1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben festgelegt. Demnach sind
Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge und
dem veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn die Abweichung
mehr als 5 % des Ansatzes und mindestens € 7.267,00 beträgt. Für
Voranschlagsposten der Sammelnachweise gelten diese Wertgrenzen in
Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.

Anhebung der
Wertgrenzen

Die bereits mehrfach getätigte Anregung der Kontrollabteilung, diese
Wertgrenzen zu erhöhen, wird ab dem Voranschlag 2009 umgesetzt.
Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 26.2.2009 sind Abweichungen zum
Voranschlag dann zu erläutern, wenn die Differenz mehr als 10 % des
Ansatzes und mindestens € 15.000,00 beträgt.

Zl. KA 11727/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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