Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.91

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Im Vergleich zu 2007 sind 27 Planstellen weggefallen, im Rückblick der
letzten 5 Jahre wurde die Anzahl der Dienstposten um insgesamt
98 (ca. 6,3 %) reduziert.
Iststand

Der tatsächliche Stand zum Jahresende betrug 393 Bedienstete
(- 10,5 %) im Schema I/III und 1.161 Bedienstete (+ 14,0 %) im
Schema II/IV, zusammen also einschließlich der zur Dienstleistung zugewiesenen städtischen MitarbeiterInnen (insgesamt 216) 1.554 Bedienstete. Der erhöhte Personalstand im Schema II/IV war einerseits
darauf zurückzuführen, dass in Mutterschutz bzw. Karenz befindliche
Bedienstete zu ersetzen, auf Grund des Arbeitsplatzsicherungsgesetzes
aber im Stellenplan weiterhin auszuweisen waren. Andererseits war
eine Reihe von Bediensteten auf Teilzeitbasis beschäftigt. Auf die Gesamtanzahl der zum Jahresende 2008 im Stand geführten ArbeitnehmerInnen entfielen 319 Teilzeitbeschäftigte, was einer Summe von 182
Vollbeschäftigten entsprach. Die Anzahl der Vollbeschäftigten betrug
somit 1.417.

Personalstruktur

Von den 1.554 Bediensteten des Stadtmagistrates (Stand 31.12.2008)
waren 1.277 Vertragsbedienstete (ohne Lehrlinge) und 277 Pragmatisierte. Dazu kamen 11 Lehrlinge, die in verschiedenen Bereichen der
Magistratsabteilungen I bis V in Ausbildung standen. 364 Vertragsbedienstete waren unkündbar gestellt (2007: 1.258 Vertragsbedienstete,
davon 326 unkündbar und 295 Pragmatisierte). Die Frauenquote zum
Jahresende 2008 belief sich auf 44,0 % gegenüber 43,0 % 2007. Der
durchschnittliche Pro-Kopf-Aufwand einschließlich Lohnnebenkosten
(ohne Berücksichtigung der Lehrlinge und gegen Refundierung zugewiesene MitarbeiterInnen) betrug 2008 € 41,6 Tsd. (2007: € 40,4
Tsd.).

Nebengebühren

Die im Sinne des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes bzw. der
Nebengebührenverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck an die
aktiven Bediensteten geleisteten Vergütungen und Zulagen beliefen
sich (mit Ausnahme der Verwaltungsdienstzulage) auf € 7,037 Mio.
Gegenüber dem Vorjahr ist der Aufwand um € 247,1 Tsd. (+ 3,6 %)
gestiegen.

Heizvergütung

Im Zuge der Durchsicht des Lohnartenkataloges hat die Kontrollabteilung stichprobenartig in die unter der Lohnart 398 – Heizvergütung zur
Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen. Im Rahmen der
Darstellung der bis zum Jahr 1947 rückverfolgbaren rechtlichen Grundlagen hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass die anfänglich in dieser
Angelegenheit durch den Stadtrat gefassten Beschlüsse zwar den Bestimmungen der damals in Geltung stehenden Dienst- und Besoldungsordnung für die Bediensteten des Stadtmagistrates und der Unternehmungen der LH Innsbruck (GR-Beschluss vom 19.5.1947) entsprochen
haben, für die später ergangenen Regelungen aber sowohl im Lichte
des § 26 Abs. 2 IGBG 1956 als auch des IGBG 1970 eine verordnungsmäßige Festlegung durch den Gemeinderat erforderlich gewesen
wäre.

Zl. KA 11727/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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