Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_10-November.pdf

- S.96

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AO-Haushalt 2008 zu sehen ist. Für die Anmeldung der einzelnen Jahresansätze des AO-Haushaltes 2008 hat die MA IV allgemeine Grundsätze erarbeitet, die als strikte Vorgaben unbedingt zu beachten sind.
Einen wesentlichen Grundsatz bildet jener der „Ausgabenorientierung“.
Neben weiteren Grundsätzen, wie bspw. „Projektreife“ oder „Finanzierungsrahmen“, hat vor allem auch jener der „Bewirtschaftung“ von
Vorhaben des AO-Haushaltes große Bedeutung.
Kreditreste aus dem
AO-Haushalt 2007

Gemäß Pkt. 8 der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag
2008 gelten Ausgabemittel des AO-Voranschlages, über die am Ende
des Rechnungsjahres noch nicht verfügt ist, grundsätzlich als verfallen.
Der Gemeinderat kann jedoch über Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionen in begründeten Fällen über deren weitere Verwendung nach Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher, d.h. eine
Übertragung auf das Folgejahr, verfügen.
Im Rahmen der Erstellung des AO-Budgets für das Jahr 2008 hat die
MA IV eine mit den Anordnungsberechtigten abgestimmte Liste der aus
sachlichen Gründen unbedingt notwendigen Überträge aus dem
AO-Haushalt 2007 in den AO-Haushalt 2008 in der Gesamthöhe von
€ 5,64 Mio. vorgeschlagen. Da bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 31.1.2008 für den Ausbau der Weiherburggasse ein Vortrag in
das Jahr 2008 in der Höhe von € 0,92 Mio. genehmigt worden ist, betrug der Gesamtübertrag aus dem AO-Haushalt 2007 in den AOHaushalt 2008 insgesamt € 6,56 Mio. In weiterer Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.3.2008 den Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionen vom 18.3.2008 zur Übertragung
von nicht verbrauchten Kreditresten aus den Ansätzen 2007 in den AOHaushalt 2008 im Ausmaß von € 5,64 Mio. angenommen und die Bedeckung der Überträge von Kreditresten 2007 in den AO-Haushalt 2008
im Gesamtbetrag von € 6,56 Mio. aus der Rücklage des AO-Haushaltes
genehmigt.
Die Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang fest, dass der
Übertrag der nicht verbrauchten Ansätze aus dem Rechnungsjahr 2007
in das Folgejahr annähernd konstant gegenüber dem Jahr 2006 geblieben ist.

Folgeeinnahmen bzw.
Folgeausgaben

Zl. KA 11727/2009

Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet
der jeweilige Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden Projekte detailliert dargestellt werden. Nach den für die Erstellung des
Investitionsplanes festgelegten Richtlinien sind die Mittelanmelder u.a.
verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen Vorhaben ab
einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 750.000,00 unbedingt für jedes einzelne dieser Vorhaben die zu erwartenden Folgeeinnahmen bzw.
-ausgaben, aufgeteilt auf die angegebenen Jahre, zu ermitteln und
bekannt zu geben.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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