Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.16
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schenzeit ist sie ihren schweren Verletzungen erlegen. Es ist schon furchtbar
traurig, wenn ein junger Mensch wegen so
etwas sein Leben lassen muss.
Ich danke für die Anteilnahme.
5.
Tiroler Frauenhaus und Mag.Abt. II, Jugendwohlfahrt; Spendenübergabe
Wie das Leben so spielt, gibt es neben
dem furchtbar Traurigen auch Erfreuliches. Gestern sind die vierjährigen,
qualitätssteigernden Baumaßnahmen im
Einkaufszentrum DEZ abgeschlossen
worden. Es war ein Bauvolumen von
€ 40 Mio. und es sind mehr als 1.500
Arbeitsplätze (inkl. Teilzeitarbeitskräfte)
geschaffen worden. Was 1970 eine
gewisse Bedrohung und Konkurrenz für
die Innsbrucker Innenstadt gesehen
wurde, hat sich mittlerweile als Stadt in der
Stadt entwickelt.
Der Geschäftsführer des Einkaufszentrum
DEZ; Dkfm. Hannes Hess, hat mir zur
Abschluss der Baumaßnahmen zwei
Schecks in Höhe von je € 4.000 für das
Tiroler Frauenhaus und die Mag.-Abt. II,
Jugendwohlfahrt übergeben. Im Anschluss
daran meinte Dkfm. Hess noch, diese
Schecks würden nicht die letzten sein. Ich
darf nun Mag.a Plattner, Geschäftsführerin
des Tiroler Frauenhauses und Abteilungsleiter-Stellvertreterin Mag.a Herlitschka,
Mag.-Abt. II, Jugendwohlfahrt die beiden
Schecks überreichen.
6.
I OEF 137/2008
Aktionsgemeinschaft Wiltener
Platzl, Neugestaltung des Wiltener Platzls, Baustopp seitens der
Stadtgemeinde Innsbruck, Petition
Bgm.in Zach verliest das Schreiben der
Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, vom 16.10.2008:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Es darf mitgeteilt werden, dass am
10.10.2008 im Büro der Bürgermeisterin
von Wiltener Bürgern eine Petition
GR-Sitzung 23.10.2008
gemäß § 49 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck, betreffend Baustopp des
Wiltener Platzls abgegeben wurde. Die
Petition wurde dem Stadtmagistrat
Innsbruck am 13.10.2008 übermittelt.
Das Stadtmagistrat Innsbruck hat am
16.10.2008 die Petition in elektronischer
Form den MandatarInnen des Gemeinderates Innsbruck weitergeleitet und sie
darüber informiert, dass das Original
gemäß § 49 Abs. 2 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck im Stadtmagistrat in der Kanzlei für Gemeinderat und
Stadtsenat, Zimmer 2304 bis 2312, 2.
Stock des Rathauses, Maria-TheresienStraße 18, zur Einsichtnahme durch die
Mitglieder des Gemeinderates bereitgehalten wird.
Dr. Hetzenauer
Magistratsdirektor“
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
7.
I OEF 11/2008
Novellierung des Pyrotechnikgesetzes, Stellungnahme des
Bundesministeriums für Inneres
(BMI) vom 6.8.2008 zur Anregung
des Österreichischen Städtebundes auf Grund des angenommenen Antrages von GRin
Dr.in Waibel vom 31.1.2008
betreffend Knallkörper (pyrotechnische Gegenstände der
Klasse II), Verkaufsverbot
Bgm.in Zach verweist auf das beiliegende
Schreiben des Bundesministeriums für
Inneres (BMI) vom 6.8.2008 bezüglich des
Bedarfs einer Novellierung des Pyrotechnikgesetzes.
Auf Anregung von Bgm.in Zach wird den
Mitgliedern des Gemeinderates eine Kopie
der Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres (BMI) vom 6.8.2008
ausgehändigt.