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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.23

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Wenn ich folgend Punkt 4 der Ausführungsbestimmungen zum Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für
das Rechnungsjahr 2008 zitieren darf:
"Über- und außerplanmäßige Ausgaben:
Die genehmigten Ausgabenansätze sind
so zu bewirtschaften bzw. auf das Jahr
aufzuteilen, dass das Auslangen gefunden
werden kann. Wenn sich im Laufe des
Rechnungsjahres die Notwendigkeit von
Ausgaben insbesondere aufgrund von
gesetzlichen Änderungen oder Verträgen
ergibt, für die im Voranschlag nicht oder
nicht ausreichend Vorsorge getroffen
wurde, so ist zunächst eine Bedeckung
dieser Mehrausgaben im Rahmen der
fallweise gegebenen Deckungsklasse oder
des betreffenden Sammelnachweises zu
finden.
In den übrigen Fällen, bei den so genannten gebundenen Ausgaben und falls die
Überschreitung einer Deckungsklasse
oder eines Sammelnachweises trotz
Ausschöpfung sämtlicher Einsparungsmaßnahmen absolut unumgänglich ist, ist
unbedingt vor Eingehen jedweder
Verpflichtung zeitgerecht um die Genehmigung eines Nachtragskredites anzusuchen.
Ein solches Ansuchen ist rechtzeitig, also
vor dem Eingehen von Verpflichtungen,
die durch den Voranschlag nicht gedeckt
sind, einzureichen sowie ausführlich zu
begründen und muss in jedem Fall
Vorschläge für die Bedeckung der überoder außerplanmäßigen Ausgaben
enthalten. Die Bedeckung ist grundsätzlich
durch anderweitige Einsparungen zu
finden. Mehreinnahmen können nur in
Ausnahmefällen akzeptiert werden.“
Diesem Beschluss des Innsbrucker
Gemeinderates wurde nicht entsprochen.
Als Obmann des Finanzausschusses
muss ich betonen, dass es schon wünschenswert und wichtig ist, diese wichtigen Grundsätze einzuhalten.
Der dritte Punkt, den ich angesprochen
habe, betrifft die Aufteilung der Aufwendungen zwischen der Stadt Innsbruck und
dem Land Tirol. Wenn ein Verein gegründet wird und zwei Partner bringen den
gleichen Betrag ein - ich weiß ja nicht,
welche Vereinbarungen im Vorfeld
getroffen wurden - dann ist es eigentlich
GR-Sitzung 23.10.2008

klar, das man gemeinsam ein Projekt
durchführen will.
Wie es sich bereits im März 2008 bzw.
schon vorher abgezeichnet hat, dass es
Überschreitungen geben wird, wurde von
Seiten des Landes Tirols richtigerweise
gesagt, wir teilen diese Mehrkosten von
jeweils € 1,1 Mio auf und tragen das
gemeinsam. Warum die letzten
€ 350.000,-- Sicherheitskosten vom Land
Tirol nicht mitgetragen werden, ist nicht
nachvollziehbar. Ich habe mit Landesrat
Switak zweimal gesprochen und versucht
zu vermitteln, dass die Fußball-Europameisterschaft (EURO) ein gemeinsames
Projekt war und dass man offensichtlich
auch davon ausgegangen ist, dieses
Projekt gemeinsam zu tragen.
Ich habe ebenso versucht, dies mit dem
ehemaligen Landesrat Mag. Bodner zu
klären. Dieser meinte aber auch, dass
Land Tirol hätte schon viel für die FußballEuropameisterschaft (EURO) ausgegeben.
Es ist ja eine jahrzehntelange Tradition
zwischen der Stadt Innsbruck und dem
Land Tirol, dass bei Großveranstaltungen
wie den Olympischen Spielen die Kosten
zur Hälfte von der Stadt Innsbruck und zur
Hälfte vom Land Tirol getragen werden.
Ausgenommen sind nur Ausgaben, die
Vorgriffe auf die Schaffung von Infrastruktur darstellen, also Maßnahmen, welche
die Stadt Innsbruck sowieso gebraucht
hätte.
Wenn es jedoch nur die organisatorische
Abwicklung eines solchen Großprojektes
betrifft, ist es meiner Meinung nach richtig,
dass beide Gebietskörperschaften die
Kosten je zur Hälfte abwickeln. Meinen
Standpunkt und den meiner Fraktion habe
ich versucht, unseren Gesinnungsfreunden im Tiroler Landtag klar zu vermitteln.
Ich glaube, man muss es ihnen immer
wieder sagen, dass die Stadt Innsbruck
nicht so behandelt werden soll, als würde
sie eine Gebietskörperschaft außerhalb
des Landes Tirol sein. Vielfach ist das
nämlich leider der Fall.
Die Stadt Innsbruck wird oft nicht wie die
übrigen Gemeinden des Landes Tirol
gesehen. Denn die übrigen Gemeinden
Tirols leisten nicht die entsprechenden
Beiträge wie die Stadt Innsbruck. Weil ich