Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.70
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GR Mag. Fritz hat mit dem Büro der
Bürgermeisterin und ich habe mit der
Marsoner und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft telefoniert - wurden wir informiert, dass der Anteilsverkauf und die
Unterzeichnung vor Ende des Jahres 2008
erfolgen muss. Die Meldung an die
Finanzbehörde kann dann im Laufe des
Jahres 2009 erfolgen.
Deshalb habe ich mir gedacht, dass bis
Ende des Jahres 2008 noch zwei Sitzungen des Gemeinderates stattfinden. Die
Aussagen waren etwas zweideutig nach
dem Motto, dass man nicht ganz genau
sagen kann, ob die Firmenbucheintragung
vorher notwendig ist, aber im Zweifel geht
man lieber auf Nummer sicher.
Frau Bürgermeisterin, hier geht es um viel.
(Bgm.in Zach: Das brauchen Sie mir nicht
sagen, denn ich kämpfe um jeden Euro,
und das können Sie mir glauben.)
Es geht um die Lukrierung von Steuervorteilen und damit komme ich schon zur
zweiten Frage, die sich uns gestellt hat.
Dabei handelt es sich um eine inhaltliche
Frage.
Je höher die Gewinne der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) sind, umso
größer ist der Steuervorteil, den die Stadt
Innsbruck auch lukrieren kann. Wir wissen
alle, dass die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) ein ökologisch sensibles
Unternehmen ist. Wer das nicht bestätigt,
lebt nicht in der Stadt Innsbruck. Erhöhung
der Gewinne heißt, dass das unter
Umständen Auswirkungen auf die Zahl der
Flugbewegungen usw. haben kann.
Was heißt es, wenn das Land Tirol und die
Stadtgemeinde Innsbruck nicht nur die
Mehrheit der Anteile, sondern natürlich
auch die Mehrheit der Stimmrechte - so ist
es im Körperschaftssteuergesetz zwingend vorgesehen - an die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) verlieren?
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) ist nicht mehr zur Gänze ein
städtisches Unternehmen, sondern auch
im Teileigentum der Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG).
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) hat andere wirtschaftliche Grundsätze als die Stadtgemeinde Innsbruck, denn
GR-Sitzung 23.10.2008
sonst hätten wir ja nicht die Stadtwerke
Innsbruck unter anderem in die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) umwandeln müssen.
Jetzt hat man versucht eine Klausel
einzuführen, indem man parallel dazu den
Gesellschaftsvertrag dahingehend ändern
wird, dass in der Generalversammlung bei
wichtigen strategischen Entscheidungen
im öffentlichen Interesse das Land Tirol
und die Stadt Innsbruck eine Art Vetorecht
bekommen.
Ich habe mir die Satzung der Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) noch
einmal angesehen. Die wesentlichen
strategischen Entscheidungen im öffentlichen Interesse fallen laut Satzung der
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG)
nicht in die Kompetenz der Generalversammlung, sondern in die Kompetenz des
Aufsichtsrates. Das darf ich vielleicht kurz
zitieren:
"Die Generalversammlung hat nämlich
nur, abgesehen von den gesetzlich
vorgeschriebenen Kompetenzen, die
Zuständigkeit für die Entlastung von
Geschäftsführung und Aufsichtsrat, die
Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung, die Erteilung von Prokura
und Handelsvollmacht, die Bestellung des
Abschlussprüfers sowie die Zustimmung
zur Teilung, Übertragung und Belastung
von Gesellschaftsanteilen."
Alles andere, was sowohl für die wirtschaftliche als auch für die ökologische
Entwicklung des Flughafens notwendig ist,
entscheidet der Aufsichtsrat der Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG). Dabei
geht es zum Beispiel um Investitionen,
wenn sie im Einzelfall € 100.000,-übersteigen, Errichtung und Schließung
von Zweigniederlassung, Festlegung
allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik oder Erlassung von Flughafenbenützungsbedingungen, in die zum Beispiel die
lärmabhängigen Gebühren fallen.
Wenn das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck, ohne jetzt Misstrauen
gegen die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) als solches zu hegen, strategischen Einfluss haben möchten, dann
müsste man eigentlich den Gesellschaftsvertrag im Bereich des Aufsichtsrates