Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.71
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ändern und dort das Vetorecht der
Gebietskörperschaften aufnehmen.
Gleichzeitig haben wir uns auch die
rechtliche Frage gestellt, ob es überhaupt
von der steuerrechtlichen Seite her
zulässig ist - im Körperschaftssteuergesetz ist die Mehrheit der Stimmanteile
vorgeschrieben -, dass wir dann die
Mehrheit durch Vetorechte, egal ob in der
Generalversammlung oder im Aufsichtsrat,
binden.
Ich will nur deutlich machen, warum wir
gerne mehr Zeit gehabt hätten, um über
das mit kompetenten Leuten aus den
Fachabteilungen diskutieren zu können.
Obwohl das Geschäft an und für sich vom
monetären her für die Stadtgemeinde
Innsbruck von Vorteil ist, sehen wir uns
nicht imstande, dem Antrag zuzustimmen
und werden uns deshalb der Stimme
enthalten. Auch wenn diese Entscheidung
nicht geteilt wird, so hoffe ich, dass diese
Erklärung nachvollziehbar ist.
GR Mag. Fritz: Die Rede war von einem
monetären Vorteil, und das ist richtig. Für
den monetären Vorteil wäre ich weit offen,
also die Möglichkeit über den Querverbund Mittel zu lukrieren für öffentliche
Dienstleistungen in Bereichen unseres
Ver- und Entsorgungsunternehmens die
"strukturdefizitär sind". Das sind sie
deshalb, weil wir politisch der Meinung
sind, dass sie nicht um einen kostendeckenden Preis verkauft werden können.
Beim Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) ist eben aus sozialen und
ökologischen Gründen das Ticket nicht
kostendeckend. Daher ist dieser Bereich
genauso strukturdefizitär wie die Bäder.
Jeden Cent, den wir dafür über den
Querverbund lukrieren können - wie es die
Frau Bürgermeisterin richtig gesagt hat solange es ihn noch gibt, ist etwas, wo
man bei mir im Prinzip offene Türen
einrennt. Warum ich auch renitent
geworden bin …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das
kann ich mir bei Dir nicht vorstellen.)
Doch, hast Du eine Ahnung wie renitent
ich sein kann.
Von dieser Idee das so zu machen, habe
ich vom Vorstandsvorsitzenden der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB),
GR-Sitzung 23.10.2008
Dr. Schmid, ungefähr vor einem halben
Jahr schon gehört. Seit mindestens einem
halben Jahr wird seitens der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) - ich hoffe
auch seitens der städtischen Ämter darüber nachgedacht, was ja gescheit ist.
Es ist ja ein Lob für einen Vorstandsdirektor, wenn er mit einer solchen Idee
daherkommt.
Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid hat mir
schon vor einem halben Jahr gesagt, dass
darüber nachgedacht wird …
(Bgm.in Zach: Ihr könnt ja auch darüber
nachdenken. Wir haben schon darüber
nachgedacht.)
Ich habe nachgedacht und habe nachprüfbarerweise zum Vorstandsvorsitzenden
Dr. Schmid gesagt, dass ich das für eine
gute Idee halte, aber bekanntlich steckt
der Teufel im Detail. Ich hoffe, dass
darüber, bevor wir das beschließen,
detailliert berichtet wird. Seit einem guten
halben Jahr werden solche Pläne in der
Direktionsetage - hoffentlich auch im Büro
der Frau Bürgermeisterin und in der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschschafts- und
Beteiligungsverwaltung - überlegt und
geprüft.
Dann hört man darüber lange nichts mehr
und eines schönen Tages ruft der Vorstandsvorsitzende Dr. Schmid im Rathaus
an und sagt, dass die Sache eilt. Plötzlich
passiert, dass am 20.10.2008 ein Akt
geschrieben wird, der am 22.10.2008 als
Tischvorlage in den Stadtsenat kommt.
Am 23.10.2008 wird er per Nachtrag auf
die Tagesordnung des Gemeinderates
gesetzt. Hier denke ich mir, dass man so
mit solchen Fragen nicht umgehen kann.
Die entscheidende Frage ist für mich nicht,
ob das eine Prozent € 128.000,-- oder
€ 140.000,-- kostet. Das Geld über das wir
sprechen ist der Querverbund, und dabei
geht es um viel mehr. Es geht darum, wer
in der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG), die jetzt eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung ist, Weisungen
erteilt. Alle kennen den Unterschied
zwischen einer Aktiengesellschaft und
einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Bei der Gesellschaft mit
beschränkter Haftung können die
Eigentümer notfalls dem Geschäftsführer
Weisungen erteilen und bei der