Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.93

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GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 26.6.2008,
13.10.2008 und 23.10.2008.

39.

III 9564/2008
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö13, Arzl, Bereich
Schusterbergweg, nördlich des
Geschützten Landschaftsteiles
"Arzler Kalvarienberg", (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002,
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei Stimmenthaltung von
StRin Mag.a Oppitz-Plörer; 1 Stimme;
gegen GR Ing. Krulis; 1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen 3 ÖVP, StRin
Mag.a Oppitz-Plörer, GRin Eberl,
GRin Marinell und GRin Scheiber;
7 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
26.6.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö13, Arzl, Bereich Schusterbergweg, nördlich des Geschützten Landschaftsteiles "Arzler Kalvarienberg", (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 23.10.2008

40.

III 9565/2008
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F32, Arzl, Bereich
der Gp. 64/1, KG Arzl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1, Zeichn.
Nr. 2533), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der für das Bauvorhaben
geforderte Projektsicherungsvertrag ist
abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei
Stimmenthaltung von StRin Mag.a OppitzPlörer; 1 Stimme; gegen GR Ing. Krulis;
1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen 3 ÖVP,
Bgm.in Zach, StRin Mag.a Oppitz-Plörer,
GRin Eberl, GRin Marinell und StRin
Dr.in Pokorny-Reitter; 8 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
26.6.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F32, Arzl,
Bereich der Gp. 64/1, KG Arzl (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL - F1, Zeichn. Nr. 2533), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.