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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.105

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b)

mes bereit zu stellen oder sollen sie,
wie ursprünglich angekündigt, in bestehenden Hotels untergebracht werden?

Hof, Mag.a Schwarzl, Mag. Fritz,
Dr.in Krammer-Stark und Teyml, alle e. h.

Wenn ein Athletendorf bereitgestellt
werden soll, wo soll dieses liegen?

61.4

c)

Soll es neu errichtet werden? Wenn
ja, in welchem Zeitrahmen?

d)

Durch wen soll es errichtet werden?
Werden besondere Maßnahmen im
Rahmen der Bauplanung nötig, um
die Funktionalität als Athletendorf gewährleisten zu können (zum Beispiel:
Sicherheitsvorkehrungen, Abgrenzungen usw.)?

e)

2.

Welche Verzögerung ergibt sich für
den Bezug der Wohnungen durch die
vorherige Verwendung als Athletendorf?
Weitere Fragen ergeben sich aus
Medienmeldungen der vergangenen
Monate über die Geschäftsführung
des Projektes:

a)

Wer ist derzeit für die Bewerbung
geschäftsführend tätig?

b)

Wurde diese Stelle ausgeschrieben?

c)

Wurde oder wird die Stelle der
GeschäftsführerInnen (neu) ausgeschrieben, falls die Stadt Innsbruck
den Zuschlag für die Youth Olympic
Games erhalten sollte?

d)

Wenn ja, in welchem Verfahren?

e)

Wenn nein, warum nicht?

3.

Kosten:

a)

Bleibt es dabei, dass die Youth
Olympic Games bei Zuschlagserteilung € 15 Mio kosten würden, wovon
rund € 8,7 Mio von Gebietskörperschaften aus Steuergeldern zu bezahlen wären? Oder hat sich hier eine
Änderung der Planungsgrundlagen
ergeben?

b)

Wie wirkt sich der geplante Bau des
Athletendorfes auf die Kosten aus?
Mit welcher anteiligen Summe sind
diese Kosten in der Gesamtrechnung
der Youth Olympic Games enthalten?

GR-Sitzung 23.10.2008

I-OEF 139/2008
Stadtgemeinde Innsbruck und
Bergisel BetriebsgesmbH, Mietvertrag betreffend BergiselStadion, fehlende Mieteinnahmen, Vorschreibung von Betriebskosten, Ratenvereinbarung
für die restlichen Erschließungsund Gehsteigbeiträge, vertragskonformer Vollzug (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Im Feber 2006 wurde vom Stadtsenat der
adaptierte Mietvertrag zwischen der Stadt
Innsbruck und Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) beschlossen.
Unter Punkt IV. Mietzins wurde unter
anderem Folgendes vereinbart:
"Als Hauptmietzins wird für die gesamte
Arena eine Erlösbeteiligung der Vermieterin an allen von der Mieterin oder sonstigen Veranstaltern erlösten Eintrittsgeldern
aus sämtlichen Veranstaltungen (auch
Bergisel Springen) in der Höhe von 5 %
derselben vereinbart, abzüglich der
Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer und
Kriegsopferabgabe.
Die Mieterin garantiert der Vermieterin aus
der oben erwähnten Erlösbeteiligung in
jedem Vertragsjahr einen wertgesicherten
Mindestbetrag von € 7.704,--."
Mittels einer dringenden Anfrage der
Innsbrucker Grünen am 24.4.2008
konnten wir in Erfahrung bringen, dass
von 1.11.2005 bis 31.10.2007 lediglich die
Erlösbeteiligung an den Einnahmen aus
Besichtigungen vorgeschrieben und
bezahlt wurde.
Auch konnte im April 2008 keine Auskunft
darüber gegeben werden, welche Veranstaltungen mit entgeltlichem Eintritt in den
Jahren 2006 und 2007 stattgefunden
haben, da die betreffenden Informationen
von der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
noch nicht gegeben worden seien, da als
Veranstalter im Bergiselstadion die Austria