Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.119

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- 810 -

Schweiz, zu Italien und zu Bayern durch
die Errichtung dieses Schneiteiches
gestört sei und dabei ein Wettbewerbsnachteil für eines dieser Länder entstehen
könnte. Das habe ich gemeint als ich
heute gesagt habe, dass wir zum Wohle
dieser Stadt zu arbeiten haben.
Es ist dann ein längeres Verfahren
durchgeführt worden und die Europäische
Kommission hat im Rahmen dieses
Verfahrens jetzt der Stadt Innsbruck einen
Schriftsatz zukommen lassen, in dem
Folgendes gestanden ist: Sie begrüßt,
dass Amateursportvereine aufgrund ihrer
sportlichen, sozialen und kulturellen
Funktion sowie ihres Wertes für die
Freizeitgestaltung in den meisten Mitgliedstaaten große Bedeutung beigemessen
wird.
Die Europäische Kommission ist auch der
Auffassung, dass der Sport für die
Förderung der Integration, Bildung und
Gesundheit eine wichtige Rolle spielt.
Solche Vereine fallen gemeinhin nicht
unter das Beihilferecht.

Zu Frage 3. a 1.: Der Preis errechnet sich
nach betriebswirtschaftlichen Kriterien
derart, dass er einem Fremdvergleich
standhält.
Zu Frage 3 b.: Siehe Antwort zu Punkt 2.
Zu Frage 3 b 1.: Mit Beschluss des
Stadtsenates vom 22.4.2008 wurde Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer ermächtigt,
das Auskunftsersuchen der Europäischen
Kommission für die Stadt Innsbruck zu
beantworten.
GR Hof: Der erste Teil meiner Wortmeldung ist zur Geschäftsordnung und zwar
eine tatsächliche Berichtigung! Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer hat in seiner
Einleitung nämlich ausgeführt, dass
aufgrund der Beschwerde bei der Europäischen Kommission die Stadt Innsbruck
ein Pönale hätte zahlen müssen. Das ist
unrichtig.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Das
hat nichts mit der Geschäftsordnung des
Gemeinderates zu tun.)
Das ist zur tatsächlichen Berichtigung!

Die Europäische Kommission - Generaldirektion Wettbewerb hat zudem geprüft,
ob andere wirtschaftlich tätige Unternehmen durch die Investition begünstigt
werden könnten. Das konnte nicht
festgestellt werden.

(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Dann
hat es aber nichts mit der Geschäftsordnung des Gemeinderates zu tun. Stellen
Sie einen Antrag auf die Eröffnung der
Debatte, dann können wir über diese
Geschichte diskutieren.)

Zu Frage 1.: Wie im Schreiben der
Europäischen Kommission vom
17.10.2008 festgehalten wird, soll mit der
€ 1,5 Mio kofinanzierten Investition ein
Speicherteich samt den dazugehörigen
technischen Anlagen für das Trainingszentrum des Skiclubs Innsbruck - Patscherkofel (SCIP) errichtet werden.

GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Eine Wortmeldung zur sachlichen
Berichtigung ist ein Antrag zur Geschäftsordnung. Laut Geschäftsordnung des
Gemeinderates ist es ein zusätzlicher
Antrag. Man kann sich aus zwei Gründen
zur Geschäftsordnung melden. Entweder
um einen geschäftsordnungswidrigen
Vorgang zu beanstanden oder um gegen
eine Tatsachenfeststellung eine sachliche
Richtigstellung vorzubringen.

Zu Frage 2.: Wie im Schreiben der
Europäischen Kommission vom
17.10.2008 festgehalten wird, ist direkter
Begünstigter der Investition der Skiclub
Innsbruck - Patscherkofel (SCIP). Sollte
die Skiliftbetreiberin Patscherkofelbahnen
GmbH & Co KG Dienstleistungen in
Anspruch nehmen wollen, die mit Hilfe
dieser Investition erbracht werden,
müssen sie den vollständigen Marktpreis
entrichten.
Zu Frage 3.: Siehe Antwort zu Punkt 2.
Zu Frage 3 a.: Siehe Punkt 3. a1.
GR-Sitzung 23.10.2008

Diese lautet in dem Fall, es ist unrichtig,
dass der Stadt Innsbruck ein Pönale droht.
Richtig ist vielmehr, dass die einzige
Rechtsfolge der allfälligen Feststellung
einer unrechtmäßigen staatlichen Beihilfe
die ist, dass der Begünstigte, der Beihilfenempfänger, sie zurückzahlen müsste.
GR Hof: Ich ersuche um
die Eröffnung der Debatte.