Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.466
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(zu Punkt 65.4)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
Telefon
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Ort, Datum
INNS"
BRUCK
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 04.03.2020
Städtische Pflichtschulen, Beschaffungsvorgänge; Zahl GfGR/68/2020;
ANFRAGE von GRin Mag. a Klingler-Newesely (NEOS) vom 27.02.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Klingler-Newesely hat am 27.02.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren
einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
In den allgemeinen Richtlinien für städtische Pflichtschulen ist unter Punkt 7. vermerkt, dass
Bestellungen diverser Hygieneartikel (Seifen- und Papierspender sowie sämtliche Füllungen
wie Handseife, WC- und Handtuchpapier) bei der Firma Hagleitner durchzuführen sind.
Zur diesbezüglichen Fragebeantwortung vom 14.02.2020 stelle ich folgende weiterführende
Anfrage:
Frage 1:
Wann – zu welchem Datum – wurde die erste Bestellung bei der Firma Hagleitner
für die oben geschilderten Leistungen getätigt?
Antwort:
Laut Recherchen der Mag.-Abt. V, Schule und Bildung – nach Durchsicht der
vorhandenen Unterlagen sowie nach Rücksprache mit den ehemaligen
AmtsleiterInnen – wurden in den 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts die
Hygieneartikel auf Basis der damals gültigen Vergabeordnung nach dem Billigstbieterprinzip beschafft.
Nach Gründung der Bundesbeschaffung GmbH wurde deren Preisvorteil im
Zuge ihrer umfangreichen Ausschreibungen übernommen. Seit dem Zuschlag der Bundesbeschaffung GmbH an die Firma Hagleitner Hygiene Österreich GmbH werden die Hygieneartikel zu diesen Konditionen beschafft.
Frage 2:
Welchen konkret zu diesem Zeitpunkt geltenden Bundesbeschaffungs-Konditionen wurde entsprochen?
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