Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf

- S.163

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Aliquotierung
Leistungsentgelt

Nachdem die ergänzenden Netzleistungen erst mit 1.6.2008 umgesetzt
wurden, kommt es im Jahr 2008 lediglich zu einer für die Monate Juni
bis Dezember aliquotierten Verrechnung der diesbezüglich im ÖPNVVertrag festgeschriebenen jährlichen Leistungsentgelte.

Ergänzende
Netzleistungen – Linie J

Die Linie J verkehrt zwischen Patscherkofelbahn / Olympiaexpress –
Stadtzentrum – Nordpark. Von der Stadtgemeinde Innsbruck wurden
„zusätzliche Abfahrten um 23:15 Uhr sowohl nach Igls wie auch zum
Nordpark“ sowie „am Wochenende (Freitag auf Samstag und Samstag
auf Sonntag) jeweils eine zusätzliche Fahrt um 00:15 Uhr“ beauftragt.
Die konkrete Umsetzung dieser Zusatzbestellung für die Linie J erfolgte
von der IVB in Form von zwei neuen Nightliner-Kursen, wobei der NL 6
zwischen Hauptbahnhof und Patscherkofelbahn und der NL 7 zwischen
Hauptbahnhof und Nordpark verkehrt.
Betreffend die zeitliche Ausführung der angesprochenen Bestellung
stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese nicht mit den vertraglichen
Vereinbarungen übereinstimmte, da die tatsächlichen Abfahrten (gem.
aktuellem Fahrplan) jeweils um eine halbe Stunde später stattfinden.

Kostenkalkulation

Die für die gegenständliche (Zusatz-)Leistung vereinbarten Jahreskosten in Höhe von € 25.000,00 ergeben sich auf Basis der im ÖPNVVertrag angegebenen Kilometerleistung (9.000 Km) und Personalstunden (850 Std.). Die Überprüfung der für die Kostenkalkulation verwendeten Personalstunden und Kilometerleistung anhand von aus dem
Verkehrsplanungssystem der IVB erstellten Auswertungen ergab Differenzen von ca. + 50 % bzw. – 14,5 %. Im Endergebnis wirken sich die
festgestellten Abweichungen auf das Leistungsentgelt jedoch nicht aus,
da die „Mehrkilometer“ die „Minderpersonalstunden“ kostenmäßig
kompensieren.

Kalkulationssätze
Ergänzende
Netzleistungen

Der zur Kostenermittlung verwendete Kilometersatz für die ergänzenden Netzleistungen betrug € 0,82 pro Kilometer und beinhaltete lediglich variable (Zusatz-)Kosten (Treibstoffe, Schmiermittel, Reinigung,
Wartung und Instandhaltung der Busse). Nachdem die Bedienung der
bestellten Verkehrsleistungen mit dem bestehenden Fuhrpark vorgenommen werden kann, wurden allfällige Fixkosten (z.B. Afa, Kosten für
Garagierung usw.) nicht berücksichtigt.
Hinsichtlich der Personalstundenverrechnung wurde mit einem Personalkostensatz in Höhe von € 18,72 pro Stunde kalkuliert, welcher auch
für die Verrechnung einer Normalarbeitsstunde zwischen der IVB und
der Inn-Bus verwendet wurde.
Weder bei der Überprüfung des verrechneten (variablen) Kilometersatzes noch beim Nachvollzug des Personalkostensatzes ergaben sich aus
Sicht der Kontrollabteilung Beanstandungen.

Zl. KA-06120/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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