Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_09-Oktober.pdf
- S.180
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Aus Sicht der Kontrollabteilung wurden mit dieser Vorgangsweise Gelder, welche für den Turnhallenneubau vorgesehen und beschlossen
waren, für Sanierungsarbeiten verwendet. Eine entsprechende Beschlussfassung über die Verwendung dieser Mittel in der Höhe von rd.
€ 180.000,00 gab es nicht. Die Arbeiten wurden bei der Endabrechnung teils bei den Elektro- und HLS Arbeiten „mitverrechnet“, eine explizite Ausweisung der Arbeiten als Heizungssanierung fand hingegen
nicht statt.
Schulküchenumbau
Weiters wurden im Zuge der Bauarbeiten die Schulküche erneuert sowie diverse Umbauarbeiten im Schulgebäude ausgeführt. Die Rechnungen wurden teils auf das Baukonto des Neubaus gebucht, jedoch betrafen, aus Sicht der Kontrollabteilung, alle diese Arbeiten die Instandhaltung und wären somit auch gesamthaft auf die Instandhaltung zu
verbuchen gewesen.
In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten für
die Umbauarbeiten der ehemaligen Gymnastikräume zu Räumlichkeiten
für den Mittagstisch ursächlich mit den Hallenneubau zusammenhängen würden.
Die Kontrollabteilung vertritt hingegen weiterhin die Ansicht, dass diese
Arbeiten klar der Instandhaltung zuzuweisen waren, der größere Anteil
davon wurde jedoch auf das Baukonto des Neubaus verbucht.
Jahresumbuchung
Sämtliche im Jahr 2004 getätigten Ausgaben wurden vom Baukonto
auf die Instandhaltung umgebucht, wobei diverse (Planungs-) Leistungen dem Turnhallenneubau zuzuweisen waren. Die gesamthafte Umbuchung des Baukontos auf die Instandhaltung konnte seitens der Kontrollabteilung nicht nachvollzogen werden.
Regresszahlungen
Während der Errichtung der Turnhalle kam es zu drei unabhängig von
einander stattgefundenen und von verschiedenen Firmen verursachten
Wasserschäden. Die dadurch entstandenen Kosten der Reparaturen
wurden von der IIG bezahlt und in weitere Folge bei den verursachenden Firmen regressiert. Der Aufwand für die Reparaturen wurde auf
das Baukonto verbucht, die regressierten Zahlungseingänge jedoch
nicht, somit die Reparaturkosten der Stadt gegenüber in Rechnung
gestellt, obgleich diese von den Verursachern beglichen wurden.
Gemäß Stellungnahme waren die Regresskosten zum Teil in der Abrechnung enthalten und teils im Wege der Hauptmietzinsreserve berücksichtigt worden.
Hierzu hält die Kontrollabteilung fest, dass entgegen den Angaben der
Stellungnahme die Zahlungseingänge zum Zeitpunkt der Prüfung keineswegs am Baukonto verbucht waren. Die Reparaturkosten wurden
der Stadt Innsbruck gegenüber, obwohl bei der IIG eingegangen,
fälschlicherweise in Rechnung gestellt.
Zl. KA-07144/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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