Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.23

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(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das Leben ist ein Rollenspiel.)
Man wird den Landeshauptmann weiter daran erinnern müssen. Die Frage,
ob von der Rolle abhängig ist, was als fair zu bezeichnen ist, wäre eine
neue Definition des Wortes fair. Fair ist eigentlich etwas, das auf beide Bedürfnisse in geeigneter Art und Weise und ausgeglichen eingeht.
(GR Mag. Fritz: Die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit, wie ein großer
Staatsmann sagt.)
In dem Sinne sind die Gesellschaftsverhältnisse, die jetzt mit dem Schlüssel
von 45 : 55 angepeilt sind, wie gesagt vielleicht ein erster Schritt, aber
durchaus einer, der für uns interessant ist, wenn man sich die Nettoentlastung ansieht. Dieser Schritt findet auch unsere Zustimmung.
Dies entspricht auch dem zweiten Punkt des Beschlussvorschlages, wo es im Wesentlichen darum geht, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Personalgestellungsbetrieb zu schaffen.
Beim dritten Punkt des Beschlussantrages ersuche ich um eine
getrennte Abstimmung. Zu diesem Punkt muss man doch noch einiges sagen. Der Akt, so wie wir ihn jetzt in den Händen halten, ist noch so fehlerbehaftet und unausgereift. Dieser bedarf meiner Meinung auch noch einer
politischen Wertung. Man kann in dieser Form noch nicht sagen, dass das
Ganze allenfalls mit marginalen Änderungen rechtsverbindlich unterschrieben werden kann, sondern meiner Meinung nach muss vor einer rechtsverbindlichen Unterfertigung der gesamte Gesellschaftsvertrag fertig ausformuliert noch einmal im Gemeinderat behandelt werden. Daher müssen wir
diesen dritten Punkt des Beschlussantrages heute nicht beschließen.
Ich möchte auch auf ein paar Punkte eingehen, warum das so
ist. Es gibt schon ein paar technische Punkte, die unstimmig sind. Einige
Punkte, die im Gesellschaftsvertrag aufgelistet sind, fallen sowohl in die
Kompetenz des Aufsichtsrates wie auch in die Kompetenz der Generalversammlung. Dort ist einfach im Gesellschaftsvertrag eine unklare Regelung
getroffen, welcher Punkt jetzt tatsächlich wo zur Entscheidung vorgelegt
wird. Ich glaube, dass es einer Gesellschaft gut tut, wenn klar ist, wer welche Entscheidungen zu treffen hat. Ich greife zum Beispiel den Punkt der
Beteiligungen der Gesellschaft an anderen Unternehmen bzw. Gründung
von Gesellschaften heraus.

GR-Sitzung 31.3.2005