Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_03-Maerz.pdf

- S.114

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geben, auf die überhaupt nicht reagiert wurde. Bei den weiteren Berichten
der Kontrollabteilung ist es dann nicht mehr vorgekommen, dass jemand
überhaupt nicht reagiert hat. Es wird zwar begründet, warum man manche
Dinge anders sieht, was ja der Fall sein kann. Seither gibt es keine Reaktionen mehr und das werte ich als großen Erfolg. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Der Bericht zeigt erstens die Nützlichkeit der
Tätigkeit der Kontrollabteilung, weil man über diese Follow up-Einschau
sehr gut nachverfolgen kann, wie aufgezeigte Missstände und zu welchem
Nutzen für die Stadt Innsbruck sukzessive abgestellt werden. Zweitens ist
aus dem Bericht hervorzuheben - hier schließe ich mich GR Schreiner an -,
dass man unseren Ämtern auch ein Lob aussprechen muss. Es gibt nur wenige Fälle, die sich über vier Berichte als ungelöste Probleme durchschleppen. Manchmal ist es auch objektiv gut begründbar, warum es mehr Zeit
braucht.
Das, was in der Textziffer 76 des Berichtes der Kontrollabteilung über die Follow up-Einschau 2004 steht, ist es schon wert, dass es öffentlich wiederholt wird. In diesen vier Follow up-Berichten wurden bis
zum jetzigen Kontrollbericht 76 Empfehlungen der Kontrollabteilung angesehen. 48 Empfehlungen wurde "entsprochen" und in acht Fällen wurde
"aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen". Das heißt, dass es hier
Gründe gegeben hat, warum die Empfehlung nicht zur Gänze umgesetzt
werden kann. In zwei Fällen wurde "aus erwähnten Gründen nicht entsprochen". In diesen Fällen hat sich begründetermaßen herausgestellt, dass die
Empfehlungen der Kontrollabteilung - diese ist ja auch nicht unfehlbar nicht machbar bzw. nicht umsetzbar waren. In drei Fällen wurde nur "teilweise entsprochen".
In 15 Fällen wird den Empfehlungen der Kontrollabteilung "in
Zukunft entsprochen werden." Hier sind solche Fälle enthalten, wo das geprüfte Amt die fixe Absicht hat, den Fehler nicht mehr zu begehen, aber
keine Gelegenheit dazu hatte, weil es keinen vergleichbaren Geschäftsfall
mehr gegeben hat. Das geprüfte Amt konnte den Fehler kein zweites Mal
mehr machen, da es bisher keine Gelegenheit dazu hatte und die Korrektur
erst in Zukunft durchführen kann.

GR-Sitzung 31.3.2005