Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.500
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(zu Punkt 65.12)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
Telefon
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Ort, Datum
INNS"
BRUCK
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 19.03.2020
KOMFÜDRO, Absiedelung; Zahl GfGR/76/2020;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 27.02.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 27.02.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Im Zuge des TT-Forums am 05.02.2020 hat der (damals) für die Stadt Innsbruck politisch zuständige Bgm.-Stellv. Gruber erklärt, dass der politisch akkordierte Wille besteht, im
Jahr 2020 das Kommunikationszentrum für Drogenabhängige der Caritas der Diözese Innsbruck (KOMFÜDRO) von der Mentlvilla an einen bzw. an zwei andere Standorte zu verlegen.
Dem hat auch Caritasdirektor Schärmer zugestimmt, da auch er die hohe Anzahl der dort betreuten KlientInnen sehr kritisch sieht.
Mit Erstaunen haben wir den "Hilferuf" von Bgm.-Stellv. Gruber vernommen, dass alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen eingeladen sind, bei der Suche nach geeigneten Standorten behilflich zu sein. Da bei dieser Veranstaltung VertreterInnen aller Fraktionen anwesend
waren, werden sicherlich viele Vorschläge kommen …
Wir als konstruktive Opposition wollen uns natürlich auch daran beteiligen und ersuchen daher um eine klare, tabellarische Aufstellung der Kriterien, welche für einen geeigneten Standort notwendig sind und welche Kriterien einen Standort ausschließen.
Der Bericht der Mag.-Abt. II, Soziales, der dem Stadtsenat zu den bereits geprüften Standorten vorgelegt wurde, ist in schönster Prosa verfasst. Er lässt aber keinen Schluss darüber zu,
welche sachlich festzumachenden Kriterien für den einen oder anderen Standort zur Anwendung gekommen sind.
Jeder normale Wirtschaftsbetrieb legt im Vorfeld Kriterien fest, welche erfüllt sein müssen
und welche No-Gos darstellen, erst dann begibt man sich auf die Suche. Im gegenständlichen Fall scheint es aber so, dass man je nach Standort die Kriterien zur Ablehnung individuell an die Befindlichkeiten des gerade betroffenen Klientels angepasst hat.
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