Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf

- S.41

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erhoffte Ergebnis bringt, wenn er dann nicht eingemahnt wird. Das ist im
vorliegenden Fall passiert, und diese Kritik halte ich aufrecht.
Was die Infrastrukturkosten betrifft, hat StR Dr. Pokorny-Reitter die Sache bereits aufgeklärt und ich erspare mir die Richtigstellung der
so genannten Richtigstellung. Was die Mieteinnahmen aus dem Mietvertrag anlangt, die zumindest bis zum letzten Monat noch offen waren, habe
ich noch keine Antwort bekommen und kenne den letzten Stand der Dinge
nicht. Soviel zur vertragskonformen Gebarung von Prof. Schröcksnadel.
Zur Umwegrentabilität kann ich nur sagen, dass wir alle dafür
waren, dieses große Projekt von Architektin Zaha Hadid umzusetzen. Die
durch dieses Projekt entstandenen Mehrkosten machen nur einen Bruchteil
der gesamten Mehrkosten aus, und ich bitte darum, nicht dieses Projekt für
diese Mehrkosten verantwortlich zu machen. Das sollte man im Sinne der
Seriosität dieser Debatte festhalten.
Was mich besonders ärgert ist die Tatsache, dass bei jeder
Vergrößerung eines Gastgartens, selbst wenn es sich um 3 m² handelt, der
Betreiber selbstverständlich einen neuen Vertrag abschließen muss. Zuständig dafür ist Wirtschaftsreferent Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.
Schon bei kleinen Änderungen wird ein Baurechtsvertrag neu ausverhandelt; zuständig dafür ist ebenfalls Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski. Ich
würde den Vorwurf von GR Dr. Rainer nicht so formulieren, dass es eine
kleinkarierte Wirtschaftspolitik sei, durch die die Wirtschaft in der Stadt
Innsbruck vor die Hunde gehen würde, wenn man Verträge auf Grund einer
Veränderung der Leistung nachbessert. Das ist völlig normal im Geschäftsleben und ich halte diesen Vorwurf für ungeheuerlich, das Nachbessern von
solchen Verträgen als kleinkarierte und ruinöse Wirtschaftspolitik zu bezeichnen. Ich sage nur, dass man bei dem Riesenprojekt Bergisel-Sprungschanze diese Nachbesserung ebenso in Betracht ziehen hätte sollen, wie es
bei jedem Gastgarten und jedem Baurechtsvertrag geschieht.
(Bgm. Zach: 3 m² Gastgarten sind leicht überschaubar.)
Es ist wohl das Mindeste, dass man sich darüber Gedanken macht einen
Vertrag nachzubessern, wenn zusätzlich Beträge von etlichen Millionen
Schilling fließen.

GR-Sitzung 26.2.2004