Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_02-Feber.pdf

- S.43

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einmal zusammenfassend niedergeschrieben. Wenn aber beide Vertragsteile eines Mietvertrages konkludente Handlungen setzen, erwirken diese
auch Rechtskraft. … (Unruhe im Saal) …
Bgm. Zach: Ich bitte, die Heiterkeitsausbrüche ein wenig einzuschränken, der Fasching ist vorbei.
GR Mag. Kogler: Gerade StR Dr. Pokorny-Reitter müsste als
Wohnungsreferentin wissen, dass der Vermieter durch konkludente Handlungen des Mieters gebunden werden kann.
(StR Dr. Pokorny-Reitter: Vermieter ist in diesem Fall die Stadt Innsbruck.)
Bgm. Zach: Ich mache einen Ordnungsruf; StR Dr. PokornyReitter, bitte führen Sie keine Zwiegespräche, melden Sie sich zu Wort.
GR Mag. Kogler: Ich belasse es dabei mit meinem Hinweis
auf das Mietrechtsgesetz.
Was mich als Bürger der Stadt Innsbruck stört ist die Tatsache, dass man das Restaurant auf der Bergisel-Sprungschanze für den Abend nur in Bausch und Bogen mieten kann und sonst ein Besuch nicht
möglich ist. Das hat damals ATS 30.000,-- gekostet, ich weiß nicht, wie
viel es heute kostet. Darüber muss man mit dem Österreichischen Schiverband (ÖSV) und Prof. Schröcksnadel noch einmal sprechen; Dr. Leistner,
der Generalsekretär des Österreichischen Schiverbandes (ÖSV), hat mir
bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert. Man muss dafür sorgen, dass die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Innsbruck und sonstige Besucher dort
abends essen gehen können, ohne das gesamte Restaurant zu mieten.
Das waren die kleinen Kritikpunkte, die in der Gesamtheit dieser Causa übrig geblieben sind. (Beifall von Seiten der Fraktion "Für Innsbruck")
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Die politische Vereinbarung
über die zusätzlichen Investitionen in der Höhe von ATS 15 Mio, die
damals in Verhandlungen zwischen der Stadt Innsbruck, dem Land Tirol
und dem Bund erreicht wurde, enthält auf Anregung der Stadt Innsbruck
und meiner Person den Passus, dass dieser Betrag erst bei Vorliegen der
Endabrechnung auszuzahlen ist. Diese Vereinbarung wurde sowohl vom
Land Tirol als auch vom Bund unterzeichnet, und die Auszahlung erfolgt in

GR-Sitzung 26.2.2004